Hochsauerlandkreis. Tausende Anträge treffen auf Personal am Limit: Die Wohngeldreform wird für HSK-Städte schwierig. Und dann fehlt auch noch die nötige Software.
Die Wohngeldreform ist in Kraft getreten und stellt die ohnehin schon überbelasteten Verwaltungen vor Herausforderungen. Die wichtigsten Fragen für den Hochsauerlandkreis im Überblick:
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Was bedeutet die Wohngeldreform?
Deutschlandweit erhalten 600 000 Haushalte den staatlichen Zuschuss zur Miete. Mit der Wohngeldreform werden bis zu 1,4 Millionen weitere dazu berechtigt sein. Die Zahlung soll um durchschnittlich 190 Euro auf 370 Euro im Monat aufgestockt werden. Wohngeld können Haushalte beantragen, die zwar keine Sozialleistungen beziehen, trotzdem aber wenig Geld haben. Die Höhe des Wohngeldes ist abhängig von der Anzahl der Haushaltsmitglieder, der Miete des Wohnraums sowie dem Gesamteinkommen der Haushaltsmitglieder.
Können die Kommunen schon abschätzen, mit wie vielen Anträgen nun zu rechnen sein dürfte?
Holger Schnorbus, Fachbereichsleiter des Fachbereichs 1 in Hallenberg, sagt: „Durch die Ausweitung des Berechtigtenkreises ist grundsätzlich mit einer deutlich vermehrten Anzahl von Antragstellungen zu rechnen. Das Land NRW erwartet eine Verdreifachung von insgesamt 150.000 Berechtigte auf 450.000 Berechtigte. Insofern ist es dabei auch für den Bereich der Stadt Hallenberg nicht auszuschließen, dass es zu einer solch massiven Erhöhung des Antragsvolumens kommen wird.“ Rabea Kappen, Sprecherin der Stadt Winterberg, betont: „Die Zahl der Anspruchsberechtigten durch die Novellierung des Gesetzes wird ansteigen – zum einem durch die Absenkung der Einkommensgrenze, zum anderen durch die Berücksichtigung der Heizkosten. Wir gehen, wie der Städte- und Gemeindebund, von einer Verdreifachung der Fälle der anspruchsberechtigten Haushalte aus.“ Genaue Zahlen kann keine der sechs Kommunen nennen, allerdings gebe es laut Sprecherin der Stadt Brilon schon viele Nachfragen. Jörg Fröhling, Sprecher der Stadt Olsberg: „Die Stadt Olsberg rechnet mit einer deutlich steigenden Zahl - Gewissheit darüber können aber erst die kommenden Wochen geben.“
Die Mehrbelastung trifft Stellen, die oft unter Personalmangel leiden – aufgrund verschiedener Faktoren. Ist dies in Ihrer Kommune ebenfalls so?
Die Zahl der Vollzeitäquivalente ist in Brilon verdoppelt worden. „Die Antragszahl wird engmaschig überwacht und es wird, soweit erforderlich, nachgesteuert“, heißt es. Marsberg will die jetzt schon spürbare Mehrbelastung durch eine Stellenaufstockung auffangen, „wobei das neue Personal erst einmal eingearbeitet werden muss.“ In Olsberg, Medebach und Hallenberg seien die Kommunen grundsätzlich gut aufgestellt und erwarten, dass die Anträge durch das Personal gestemmt werden können. In Winterberg wurden die Stunden des zuständigen Sachbearbeiters aufgestockt, die Bearbeitung der Anträge werde sich aber verzögern, weil das Land aufgrund der Kürze der Zeit die nötige Software für die Berechnung der Leistungen noch nicht zur Verfügung stellen konnte. Das erklärt Rabea Kappen und dem schließen sich auch die anderen Städte an. „Bis dahin ist es nicht möglich, Bescheide nach dem neuen Recht zu erteilen.“ Antragssteller müssen sich nicht sorgen, dass sie Ansprüche verlieren. Haushalte die jetzt Wohngeld erhalten und deren Bewilligung bis ins Jahr 2023 hinein geht, erhalten diesen Betrag auch im Jahr 2023. Bei Haushalten, die aufgrund der Wohngeldreform erst ab 2023 einen Anspruch auf Wohngeld haben, gilt das Antragsdatum. Die anderen Kommunen schildern dieselben Sorgen und Probleme, die insbesondere mit der Kurzfristigkeit zusammenhängen, mit der die Reform umgesetzt wurde. Bürgermeister Beckmann sieht die Umsetzung generell kritisch: „Wenn in Berlin und Düsseldorf sinnvolle Projekte auf den Weg gebracht werden, sollten diese auch in den Städten und Gemeinden seitens Bund und Land gegenfinanziert werden. Das ist beim Wohngeld leider nicht der Fall, wo wir die zusätzlichen Personalkosten allein tragen müssen. Wir können nicht immer neue Aufgaben, die uns Bund und Land aufgeben, zusätzlich erledigen, wenn wie hier die Finanzierung des zusätzlich benötigten Personals nicht mitgedacht wird.“
Wo können sich Berechtigte in ihren Kommunen informieren? Gibt es extra Infoangebote, Hilfestellungen etc?
Informationen sind in den meisten Fällen auf der Internetseite der Kommunen abrufbar. Ebenso sind alle diesbezüglichen Informationen auf der Internetseite des Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen zu finden. Des Weiteren steht die Wohngeldstelle in den Rathäusern für eine Beratung zur Verfügung.