Marsberg. Sechs Windräder sollen 300 Kilowattstunden Strom erzeugen. Wegen mangelnder Erfolgsausschichten möchte der Nabu dagegen nicht mehr klagen.

Das Oberverwaltungsgericht in Münster hat, wie berichtet, in einer Verhandlung vor einer Woche nach sechs Jahren geurteilt, dass eine Klage des Nabu abgewiesen wird. Damit dürfen die elf Windräder des Windparks Himmelreich bei Meerhof gebaut werden.

Gleichzeitig hat der Nabu NRW seine Klage bezüglich der sechs ebenfalls bereits 2017 genehmigten Windräder der Betreibergesellschaft Rotes Land bei Erlinghausen an der Landesgrenze zu Hessen zurückgezogen. Die Verhandlung vor dem Oberverwaltungsgericht war für Dienstag, 6. Dezember, angesetzt.

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Windkraftvorrangzone

Die sechs Windkraftanlagen sollen auf einer von der Stadt Marsberg ausgewiesenen Windkraftvorrangzone gebaut werden. Dort steht auch schon die Anlage von Josef Dreps aus Meerhof. Die darf sich drehen, allerdings nur zu bestimmten Zeiten.

Das Verwaltungsgericht Arnsberg hatte Mitte 2016 entschieden, die Anlage stillzulegen. Aus Naturschutzgründen, wegen der dort brütenden Rotmilane. Zwei Jahre später wurde die Genehmigung der Anlage im Eilverfahren ganz aufgehoben. Im Berufungsverfahren vor dem Oberverwaltungsgericht wurde die wieder rückgängig gemacht, nachdem zwischenzeitlich die Genehmigungsauflagen angepasst wurden.

Seitdem dreht sich zwar die Anlage, aber nur zeitweise. Dreieinhalb Monate im Winter von November bis Mitte Februar tags und nachts. Zwischen dem 20. Februar und 31. Oktober muss sie tagsüber immer dann abgeschaltet werden, wenn Flächen im Umkreis von 100 Meter gemäht, geerntet oder „bodenwendend“ bearbeitet werden.

Hinzu kommt: Zwischen dem 20. Februar und 20. August muss die Anlage tagsüber komplett abgeschaltet werden, es sei denn, Dreps weist über ein Gutachten nach, dass in dem Jahr im Umkreis von einem Kilometer keine Rotmilane nisten. Ab dem 21. August bis 31. Oktober kann er sie auch ohne Gutachten immerhin morgens und nachmittags anschalten.

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Hohe Auflagen

Die gleichen hohen Auflagen gelten für zwei der Anlagen, die jetzt gebaut werden dürfen. Für die anderen vier Anlagen gelten andere, etwas abgemilderte Auflagen, weil sie, so Wilhelm Brüne vom Windpark Rotes Land auf Nachfrage der WP, mehr als 1000 Meter von der Brutstätte des Rotmilan entfernt liegen.

Brüne spricht von Verhinderungstaktik des Nabu, der dadurch 300 Millionen Kilowattstunden erneuerbare Energie verhindert hätte und 300.000 Tonnen CO² unnötig in die Luft abgegeben worden seien.

Für die sechs Windräder ist 2017 eine Investitionssumme von 30 Millionen Euro angesetzt worden. Brüne rechnet jetzt mit einer Preissteigerung von 40 Prozent und einer Summe von 40 Millionen Euro. Hinzu kommen verlängerte Lieferzeiten.

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Nabu zieht Klage zurück

„Der Nabu NRW setzt sich auf allen Ebenen für einen Wechsel hin zu erneuerbaren Energien ein, beobachtet aber seit Jahren, dass insbesondere beim Ausbau der Windenergie die Belange des Arten- und Naturschutzes nicht immer Berücksichtigung finden, die ihnen aufgrund der Biodiversität zukommen müssen“, sagt Prof. Dr. Martin Gellermann, Rechtsanwalt des Nabu NRW, im Gespräch mit der WP zu der Gerichtsverhandlung Windpark Himmelreich und der Rücknahme der Klage zum Windpark Rotes Land. Vor dem Hintergrund der neuen Rechtsprechung zum Artenschutz und Rücksicht auf die Ausführungen des Vorsitzenden des 22. Senats des Oberverwaltungsgerichts Münster in der mündlichen Verhandlung des Verfahrens Windpark Himmelreich, habe der Nabu keine hinreichende Erfolgsaussichten gesehen, für die in erster Instanz erfolgreich durchgeführte Klage zum Windpark Rotes Land. Dr. Gellermann: „Die Entscheidung des Gesetzgebers erkennen wir natürlich an.“ Der Nabu klage ausschließlich dort, wo er das Umweltrecht nicht angewandt werde. So begrüße er beispielsweise das Repowering der Anlagen im Altwindpark Meerhof. Bei den 11 Anlagen im Windpark Himmelreich in direkter Nachbarschaft stehe der Schutz bedrohter Vogelarten im Vordergrund.

Rund 20 Windkraftanlagen in dem direkt neben dem Windpark Rotes Land gelegenen Windpark auf hessischer Seite laufen unaufhörlich ohne Einschränkungen, ungeachtet der dort lebenden Rotmilane.