Olsberg. Mit einem Hilfspaket von zwei Mio. Euro sollen Tafeln entlastet werden. Die Energiekrise bedroht Lebensmittelverteilung
Die Energiepreiskrise trifft mittlerweile alle Menschen, Institutionen und Unternehmen auch bei uns in Nordrhein-Westfalen. Auch die Einrichtungen der Lebensmittelverteilung wie die Tafeln klagen derzeit über höhere Energiekosten, knappere Kalkulationen der Supermärkte und eine zurückgehende Bereitschaft zu Geld- und Sachspenden. Deshalb hat SozialministerKarl-Josef Laumann jetzt ein Hilfspaket mit insgesamt zwei Millionen Euro geschnürt, um die wichtige Arbeit der Tafeln in der Krise zu unterstützen. Diese können jetzt Fördergelder für den Winter beantragen.
Enorme Belastung
Lesen Sie auch: Marsberger bestückt Adventskalender mit medizinischem Wissen
Lesen Sie auch: Schwerer Unfall bei Hallenberg: Kleinkind aus Züschen in Pkw
Dazu erklärt der Landtagsabgeordnete Matthias Kerkhoff: „Die Energiekosten sind für unsere sozialen Träger im Land derzeit eine enorme Belastung – auch für die Tafeln und andere Einrichtungen, die Lebensmittel verteilen. Zugleich ist deren Arbeit insbesondere in der Krise unverzichtbar für uns. In einer Lage, in der immer mehr Menschen auf Unterstützung angewiesen sind, um eine warme und gesunde Mahlzeit zu sich nehmen zu können, dürfen wir nicht zulassen, dass bei den Tafeln das Licht oder die Heizung ausgeht. Das Land springt deshalb schnell und unbürokratisch ein, damit unsere Tafeln und Lebensmittelverteiler ihren wichtigen Dienst an unserer Gesellschaft auch in diesem Winter wahrnehmen können. Sie können zwischen Oktober und Februar 2023 für jeden Monat 1500 Euro beantragen, um ihre gestiegenen Ausgaben für Energie, aber auch für Hygieneschutzmaßnahmen im kommenden Pandemiewinter zu decken. Das ist klug eingesetztes Geld, das direkt bei den Menschen ankommt, die unsere Hilfe in den kalten Monaten am nötigsten haben.“
Für die lokalen Tafeln stehen in dem Hilfspaket 1,4 Millionen Euro bereit, weitere 600.000 Euro für die Initiativen, die nicht Mitglied des Landesverbandes sind. Insgesamt stehen pro Einrichtung bis zu 7500 Euro zur Verfügung.
Die Antragsunterlagen gibt es auf den Seiten des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales: www.mags.nrw/armutsbekaempfung-lebensmittelverteiler