Brilon. Weil die „Soforthilfe Innenstadt“ der Landesregierung nicht erfolgreich genug war, geht die Stadt Brilon nun eigene Wege. Was geplant ist.

Leerstand von Geschäften ist mittlerweile in vielen Städten ein großes Thema. So auch in Brilon, wo zurzeit vier Geschäfte auf einen Nachmieter warten. Zwar gab es in der Vergangenheit und unter dem Eindruck der Coronakrise einen landesweiten Versuch unter dem Namen „Soforthilfe Innenstadt“ neues Leben in die Innenstadt zu bringen. Das war jedoch nur teilweise erfolgreich, da die Bedingungen für viele Vermieter nicht attraktiv genug waren.

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Immerhin konnten drei Ladenlokale belegt werden, zwei voraussichtlich auch nach dem Ende der Förderperiode, heißt es in einer Vorlage für den Rat der Stadt Brilon. Weitere Vermietungen seien nicht möglich gewesen, weil es an zur Verfügung stehenden leeren Ladenlokalen mangelte, die Eigentümer nicht auf Mieteinnahmen verzichten wollten oder der Zwischenschritt, dass die Stadt das Ladenlokal anmietet und es untervermietet, nicht gewollt war. So heißt es in einer Präsentation der Wirtschaftsförderung, die am Donnerstag, 17. November, im Haupt- und Finanzausschuss der Stadt Brilon vorgestellt und beschlossen wurde.

Maximal 500 Euro Zuschuss zur Miete

Die Stadt Brilon möchte unter der Federführung des Wirtschaftsförderers Oliver Dülme nun ein eigenes Konzept umsetzen. So hätte es während des Förderzeitraums einige Interessenten gegeben, die das Programm gerne in Anspruch genommen hätten, durch die Rahmenbedingungen aber daran gehindert wurden. Herzstück des neuen Programms ist ein Mietzuschuss der Stadt in Höhe von maximal 500 Euro oder 50 Prozent. Grundlage sei die Altmiete des Vormieters, sofern diese Vorliegt, so Oliver Dülme. Sollte die nicht mehr zu ermitteln sein, soll sich der Zuschuss nach der ortsüblichen Miete richten. Dülme geht aber davon aus, dass die Miete nur an wenigen Standorten den Betrag von 1000 Euro übersteigen würde.

2500 Euro für Anschaffungskosten

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Zusätzlich kann ein Basisbetrag für die Anschaffungs- und Gestehungskosten beantragt werden. Auch dieser wird mit 50 Prozent oder maximal 2500 Euro bezuschusst. Dabei ist nicht jeder Förderungsberechtigt: Gefördert werden Neueröffnungen oder Neuansiedlungen, Geschäftsnachfolgen, sowie Verlagerungen in den zentralen Innenstadtbereich, auch in der Gastronomie. Ausgeschlossen von der Förderung werden Vergnügungsstätten, Filialisten und (Textil- oder 1-Euro-) Discounter. „Das Vorhaben muss zur gewünschten Belebung und Vielfältigkeit der Briloner Innenstadt beitragen und darf nicht zu Trading-Down-Effekten führen. Das bestehende Angebot soll dabei gestärkt und ergänzt werden“, so Oliver Dülme zum Ziel der Maßnahme.

Förderung ist auf ein Jahr begrenzt

Pro Ladenlokal können maximal 8.500 € Kosten für den städtischen Haushalt entstehen. Dülme rechnet nicht damit, dass es mehr als fünf Anträge pro Jahr gebe, was den Haushalt der Stadt Brilon mit insgesamt 42.500 Euro belasten würde. Dülme ist es wichtig zu betonen, dass das Programm nicht dazu da sei, um unwirtschaftliche Konzepte am Markt zu halten. Vielmehr soll es der Versuch sein, die Einstiegshürde für neue Ideen zu verringern. „Deswegen ist die Förderung auf ein Jahr begrenzt“, stellt er fest.

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Klare Bedingungen

Die Antragssteller unterliegen dabei klaren Förderbedingungen. So muss ein vollständiger Businessplan vorliegen, die Finanzierung muss ebenfalls gesichert sein. Der Mietvertrag muss vor für mindestens ein Jahr geschlossen werden. Der Antrag auf Förderung muss jedoch vor dem Abschluss des Mietverhältnisses gestellt werden, sonst verliere der Förderbescheid seine Gültigkeit und bereits ausgezahlte Zuwendungen müssen zurückgezahlt werden. Alle Ausgaben müssen ebenfalls belegt werden.„Vorteil dieses Programms ist, dass die objektiven Kriterien klar sind und nicht zu diskutieren sind“, sieht Dülme den Vorteil zum Programm des Landes NRW. Das gelte auch dafür, dass der Vermieter in Zukunft nicht mehr beteiligt werden müsse und die mögliche Förderung verhindern könnte, weil er nicht auf 30 Prozent der ihm zustehenden Mietzahlung verzichten wolle.