Winterberg. Gegen das Angebot eines Investors hatte Winterberg keine Chance. Seine Pläne liegen im Dunkeln. WP-Recherchen zeigen, um wen es sich handelt.
Das Areal am Waltenberg 62 in Winterberg wird kein städtisches Projekt. Bei der Zwangsversteigerung hatte die Stadt Winterberg nicht den Hauch einer Chance. Das Grundstück, wo einst eine Seniorenpflegeeinrichtung geplant war, ist für zwei Millionen Euro am Amtsgericht Medebach unter den Hammer gekommen. Laut dem zuständigen Rechtspfleger Elmar Hankeln hätten sich insgesamt fünf Parteien an der Versteigerung beteiligt und den Preis nach oben getrieben. „Bei so einem Preis, der fast 1,5 Millionen Euro über dem ermittelten Verkehrswert liegt, konnten wir nicht mehr mitgehen“, so Bürgermeister Michael Beckmann. Bei dem Käufer des Grundstücks handelt es sich, laut dem Amtsgericht Medebach, um die Schönbach Immobilien GmbH aus Gilching bei München. Bisher gestalte sich die Kontaktaufnahme mit dem Unternehmen als schwierig, sagt Michael Beckmann. WP-Recherchen im Internet verweisen lediglich auf eine Anschrift in Gilching. Weder eine Telefonnummer, Internetauftritt oder E-Mail-Adresse des Unternehmens sind zu finden.
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Stadt hätte sich Areal gerne gesichert
Gerne hätte die Stadt das Grundstück ersteigert und sich so, neben der planerischen Hoheit über den Bereich, auch das Areal gesichert. Abgestimmt mit der Politik wäre dann die künftige Nutzung erarbeitet worden, so die Pressesprecherin der Stadt, Rabea Kappen. „Die Stadt Winterberg hätte sich an der Stelle generationengerechten und bezahlbaren Wohnraum, ähnlich wie im Wohnprojekt „Rinschen Park“ in Meschede, das der Seniorenbeirat und Bürgermeister Beckmann kürzlich besucht hatten, vorstellen können“, sagt Kappen.
Der Hintergrund: Im Mai 2017 rollten die Bagger am Grundstück Am Waltenberg 62 an, um Platz zu schaffen für den Neubau einer Seniorenpflegeeinrichtung. Betreiber, Investor und Stadt waren guter Dinge, sollte der Neubau doch im August 2018 fertiggestellt sein. Doch nach dem Abriss des alten Gebäudes passierte monatelang nichts, bis dann der Eigentümer Insolvenz angemeldet hat. Jetzt wurde das unbebaute Grundstück zwangsversteigert.
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Grünes Licht im Vorfeld
Die Stadtverwaltung hatte sich im Vorfeld vom Rat der Stadt Winterberg grünes Licht geholt, um zu einer festgelegten Summe mitbieten zu dürfen. Das tat Winterbergs Kämmerer Bastian Östreich dann vergangene Woche. Doch bei dieser Summe hatte er keine Chance.
Schon im Januar dieses Jahres hatte der Rat der Stadt Winterberg beschlossen, den Bebauungsplan „Am Waltenberg“ neu aufzustellen. Gleichzeitig wurde eine Veränderungssperre für den Geltungsbereich des Bebauungsplanes erlassen. Ziel der Neuaufstellung des Bebauungsplanes ist es, die Zulässigkeit von Ferienwohnungen im Plangebiet einzuschränken und damit das allgemeine dauerhafte Wohnen zu stärken. Durch die Veränderungssperre dürfen während der Aufstellung des neuen Bebauungsplanes „Am Waltenberg“ grundsätzlich keine Bauvorhaben, wie zum Beispiel die Errichtung oder Änderung von baulichen Anlagen sowie Nutzungsänderungen von Gebäuden durchgeführt werden.
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Die Veränderungssperre
Damit dürfe der neue Eigentümer des Grundstückes am Waltenberg 62 durch die Veränderungssperre dort erst mal nicht bauen. Von dieser Veränderungssperre könnten allerdings Ausnahmen zugelassen werden, wenn Vorhaben geplant sind, die den Zielsetzungen des Bebauungsplanes nicht entgegenstehen, zum Beispiel die Errichtung eines Gebäudes für das Dauerwohnen. „Diese Vorhaben bedürfen aber immer einer Einzelfallprüfung und der Zustimmung der Stadt Winterberg. Konkret bedeutet dies, dass dort keine neuen Ferienwohnungen entstehen werden, da solche Planungen nicht mit unserem städtebaulichen Ziel im Einklang stehen“, so Ralf Lefarth, der im Rathaus für die Stadtplanung zuständig ist.