Olsberg. Soll es in Olsberg eine Kastrationspflicht für Katzen geben? In Olsberg wird darüber nun debattiert. Es gibt kritische Stimmen und Befürworter.

Sollte es in Olsberg eine Kastrationspflicht für Katzen geben? Mit dieser Frage beschäftigt sich der Rat der Stadt am Donnerstag, 23. Juni. Während die Stadtverwaltung die Einführung einer solchen Pflicht aus verschiedenen Gründen problematisch sieht, spricht sich die Leitung des Briloner Tierheims dafür aus.

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Das sagt das Tierheim Brilon

„Aus unserer Sicht sollten alle Freigänger-Katzen kastriert und mit einem Chip oder einem Tattoo gekennzeichnet werden. Für uns ist es nicht nachvollziehbar, warum die Katzenproblematik so klein geredet wird. In unseren Augen wird das Elend ignoriert. Im Tierheim bekannt sind nur die Fälle, die gesehen und gemeldet wurden, dennoch gibt es eine große Dunkelziffer an Fällen, die nicht bekannt sind, da sich keiner für diese Katzen verantwortlich fühlt und sich um sie kümmert. Das bedeutet aber nicht, dass es die Problematik nicht gibt. Eine Katze pflanzt sich zwei bis dreimal im Jahr fort, bei einer Wurfgröße von etwa vier bis sechs Katzen nimmt die Zahl der unkastrierten Katzen rasant zu. Dadurch existieren immer mehr herrenlose Katzen, die keine gute Grundversorgung bekommen und oft unter Krankheiten leiden, die gegebenenfalls auf andere Tiere übertragbar sind“, erklärt Milena Hoffmann, stellvertretende Leiterin des Briloner Tierheims.

Milena Hoffmann ist stellvertretende Leiterin des Briloner Tierheims.
Milena Hoffmann ist stellvertretende Leiterin des Briloner Tierheims. © Privat | Privat

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Aufnahmestopp

Für das Tierheim bedeute das immense Kosten bei der Aufnahme einer solchen Katze: „Während der Quarantänezeit, die in der Regel vier Wochen betrage, muss sie zunächst krankheitsbedingt behandelt werden, danach folgen Entwurmung, Kastration, Tätowierung, Kennzeichnung durch einen Chip, Testung auf Katzen-Aids und Leukose. Die Kosten, die so für jedes herrenlose Tier entstehen, sind enorm“, so Milena Hoffmann. Da derzeit Kitten-Saison sei, habe die Einrichtung aktuell so viele Katzen, dass es einen Aufnahmestopp gibt. Zuständig ist das Tierheim für den Altkreis Brilon (Brilon, Marsberg, Olsberg, Winterberg, Medebach, Hallenberg) und Willingen. Im Jahr 2021 wurden insgesamt 149 herrenlose Katzen aus verschiedenen Gemeinden des Einzugsgebietes aufgenommen.

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In Brilon gibt es eine Kastrationspflicht

Die Stadt Brilon hat bereits eine Kastrationspflicht eingeführt. Milena Hoffmann erklärt dazu auf Nachfrage der WP, dass sich das sehr positiv auf die Zahl herumstreunender Katzen ausgewirkt habe. Sie macht deutlich, dass es für das Tierheim sehr problematisch sei, wenn Fundkatzen, die in die Einrichtung kommen, nicht kastriert sind. Rechtliche gebe es keine Möglichkeit, ein solches Tier innerhalb der „Verwahrungsfrist“ von sechs Monaten zu kastrieren. Erst danach könne eine Eigentumsübertragung stattfinden. Alle Katzen, die durch das Tierheim vermittelt werden, seien zum Zeitpunkt des Auszuges auf Kosten des Tierheims kastriert worden. Für Katzen, die bei der Vermittlung noch zu jung für eine Kastration sind, unterschreiben Adoptanten eine Kastrationsverpflichtung, die Kosten für die Kastration seien in der Vermittlungsgebühr enthalten. Problem: Lasse das Tierheim eine Fundkatze kastrieren, ohne dass es eine Pflicht gebe, bewege man sich in einer rechtlichen Grauzone. Auch deshalb sei es wichtig, dass möglichst alle Städte im Zuständigkeitsbereich des Tierheimes eine solche Pflicht einführen, so die stellvertretende Tierheimleiterin.

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Das sagt die Stadt Olsberg

Die Stadt Olsberg macht in ihrer Vorlage für den Rat deutlich, dass mit der Einführung einer Kastrationspflicht das Stadtgebiet Olsberg als Schutzgebiet ausgewiesen werden müsste. Das hätte zur Folge, dass dann eine Kennzeichnungs- und Registrierungspflicht sowie eine Kastrationspflicht für Freigängerkatzen gelten würde. Werden streunende Katzen angetroffen, müsste die Ordnungsbehörde sie in Obhut nehmen, um den Halter zu ermitteln und gleichzeitig festzustellen, ob die Katze kastriert ist. Handelt es sich um eine nicht kastrierte Katze, müsste gegenüber dem Halter angeordnet werden, die Katze unverzüglich kastrieren zu lassen. Wenn der Halter nicht ermittelt werden kann, müsste jemand mit der Kennzeichnung und Registrierung der Katze beauftragt werden. Die Kosten müsste der Tierhalter oder die Ordnungsbehörde tragen.

Im Olsberger Stadtgebiet gab es 2021 neun Fundkatzen, 2020 waren es elf und in den Jahren 2019 und 2018 sogar jeweils 19 Katzen. „Diese Zahlen deuten auf keine hohe Population von verwilderten Katzen/Fundkatzen im Stadtgebiet hin. Nach Rücksprache mit einer ortsansässigen Tierärztin treten in unserem Stadtgebiet bei Freigängerkatzen gewisse Katzenkrankheiten auf, die für die Katzen selbst bedrohlich sein können, sich jedoch nicht auf andere Tiere der den Menschen übertragen“, so die Stadt in ihrer Ratsvorlage. Darüber hinaus seien bei der Verwaltung in der Vergangenheit nur vereinzelt Beschwerden über freilaufende Katzen eingegangen. Auch die Dezimierung im Bestand bedrohter Tiere, verstärkte Krankheiten von Tieren, hungernde Katzen oder Verkehrsunfälle von Katzen seien gegenwärtig nicht bekannt.

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Rat berät über die Thematik

Die Stadt macht deutlich, dass eine Durchsetzung der Kastrationspflicht aus ihrer Sicht aus „tatsächlichen und rechtlichen Gründen problematisch“ sei. Der Ausschuss Ordnung und Soziales hat sich bei seiner Sitzung im Mai bereits mit dem Thema beschäftigt und hat sich dafür ausgesprochen, von einer Kastrationspflicht für Freigängerkatzen, die durch eine Ordnungsbehördliche Verordnung geregelt wird, zum jetzigen Zeitpunkt abzusehen. Die Entscheidung über die Problematik liegt nun beim Rat der Stadt.

Die Sitzung des Stadtrates findet am Donnerstag, 23. Juni, 17 Uhr, in der Konzerthalle Olsberg statt. Weitere Themen auf der Tagesordnung sind u.a. die Standortanalyse der Feuerwehrhäuser der Löschgruppe Olsberg, die Friedhofs- und Gebührensatzung und das Angebot einer neuen Bestattungsform und die Erweiterung des Wohnmobilstellplatzes am Aqua Olsberg.