Olsberg. Direkt an der neuen Autobahn-Abfahrt in Olsberg soll eine moderne Tank- und Rastanlage entstehen. Jetzt liegen erste Behörden-Stellungnahmen vor.

Im Bereich der A-46-Autobahn-Abfahrt Olsberg soll ein Mobilitätshof entstehen. Die Raiffeisen Vital Tankstellengesellschaft plant dort die Errichtung eines Autohofes mit einer modernen Tankstelle mit dem „kompletten Energie-Mix der Mobilität“, Shop, Bistro und Lkw-Stellplätzen. Inzwischen hat ein erster Behörden-Termin stattgefunden. Die Ergebnisse sind am Mittwoch, 22. Juni, Thema im Bau- und Planungsausschuss der Stadt Olsberg.

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Behörden-Termin

Um dieses Vorhaben in die Tat umsetzen zu können, müsste allerdings der Flächennutzungsplan geändert und ein Bebauungsplan aufgestellt werden. Zurzeit ist das ca. 1,5 Hektar große Gelände im Flächennutzungsplan der Stadt Olsberg noch als „Fläche für Wald“ dargestellt. Der sogenannte Scoping-Termin diente nach Angaben der Stadt Olsberg dazu, die bauplanungs-rechtlichen Rahmenbedingung zu ermitteln. „Zusammenfassend lässt sich feststellen, dass die von der Planung betroffenen wichtigsten Behörden zum geplanten Vorhaben und den damit verbundenen Bauleitplanungen keine planungs- und umweltrelevanten Bedenken vorgebracht haben“, schreibt die Stadt dazu in der Ausschuss-Vorlage.

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Keine Änderung des Regionalplans notwendig

Die Bezirksregierung zum Beispiel habe, so kann man es in der Verwaltungsvorlage lesen, mitgeteilt, dass an dem vorgesehenen Standort ein Mobilitätshof entwickelt werden könnte. Es sei dafür keine Änderung des Regionalplans erforderlich. Die geplante Entwicklung wäre mit dem Regionalplan vereinbar. Aus Sicht der Wasserwirtschaft des HSK wird darauf hingewiesen, dass das Plangebiet nicht unmittelbar an der Ruhr und nicht in einem Wasserschutzgebiet liege und auch auf Grund der topographischen Verhältnisse nicht als Überschwemmungsgebiet eingestuft werde.

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Das sagt Straßen NRW

Auch Straßen NRW hat an dem Termin teilgenommen. In der Verwaltungsvorlage heißt es dazu, dass aus Sicht der Straßenbauverwaltung die Errichtung eines Mobilitätshofes an dieser Stelle möglich sei, da es sich im Hinblick auf die geplanten Lkw-Stellplätze und zukunftsweisende Kraftstoffe nicht um eine klassische, auf den örtlichen Versorgungsbereich ausgerichtete Tankstelle handele. Es werde empfohlen, die B 480 in das Bebauungsplangebiet mit einzubeziehen.

So könnte das Verfahren weiter gehen

Mit Blick auf das mögliche weitere Vorgehen schlägt die Verwaltung Olsberg vor, vor Beginn eines planungsrechtlichen Verfahrens zur Änderung des Flächennutzungsplanes und zur Aufstellung eines Bebauungsplanes, zunächst einen städtebaulichen Vertrag zwischen der Stadt Olsberg und der Raiffeisen Vital Tankgesellschaft abzuschließen. Sie würde darin zur Übernahme aller mit der Planung verbundenen Kosten verpflichtet. Nach Abschluss eines solchen Vertrages könnte dann eine weitere Beratung und Beschlussfassung über eine Änderung des Flächennutzungsplans stattfinden. Bei der Raiffeisen Vital Tankstellengesellschaft, die den Mobilitätshof bauen und betreiben möchte, handelt es sich um eine Tochterfirma der Genossenschaft Raiffeisen Sauerland Hellweg Lippe und der Raiffeisen Waren GmbH mit Sitz in Kassel.

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Weitere Themen im Bau- und Planungsausschuss

Der Bau- und Planungsausschusstagt am Mittwoch, 22. Juni, 17 Uhr, im Ratssaal in Olsberg. Weitere Themen sind u.a. die Änderung des Flächennutzungsplanes in Antfeld (Bereich „Dorfwiese“), die geplante Erweiterung des Gewerbegebietes zwischen Bigge und Gevelinghausen, der Abschlussbericht zur Erweiterung des Feuerwehrgerätehauses Elpe und die Friedhofsgebühren.

VUNH sieht Pläne kritisch

Sehr kritisch hatte sich nach Bekanntwerden der Pläne für die Tank-Rast-Anlage der Verein für Umwelt und Naturschutz Hochsauerland zu dem Vorhaben geäußert. Auf der Homepage schreibt der Verein: „Wir wenden uns gegen die Ansiedlung eines Autohofes auf dieser Fläche, weil diese Fläche aktuell Landschaftsschutzgebiet ist und unmittelbar an ein Naturschutzgebiet angrenzt.“ Für den anberaumten Scoping-Termin hatte der Verein für Umwelt- und Naturschutz Hochsauerland (VUNH) seine Teilnahme eingefordert. Eine Einladung dazu ist nach Angaben des Vereins allerdings nicht erfolgt.

Die Stadt Olsberg teilt dazu auf Anfrage der WP mit, dass dieser Termin den beteiligten Fachbehörden vorbehalten sei. Der VUNH ist dagegen nach Rechtsauffassung der Stadt Olsberg keine Behörde oder behördenähnliche Organisation. Darüber habe die Stadt Olsberg mit den Vertretern des VUNH das direkte Gespräch gesucht und die Hintergründe erläutert. Die Naturschutzorganisation habe aber selbstverständlich die Möglichkeit, im Rahmen der gesetzlich vorgeschriebenen Öffentlichkeitsbeteiligungen Stellungnahmen, Bedenken oder Anregungen einzubringen – auch zu dem möglichen Mobilitätshof falls sich die politischen Gremien der Stadt Olsberg tatsächlich für die Durchführung eines entsprechenden Verfahrens entscheiden.