Brilon/Arnsberg. Mehr als 30 seiner 74 Lebensjahre hat der Briloner bereits hinter Gittern verbracht. Jetzt stand er erneut in Arnsberg vor Gericht.
In dem Alter können sechs Monate viel Zeit sein: Über 30 seiner 74 Lebensjahre hat der Mann bereits hinter Gittern verbracht. Vier weitere sollten laut einem Urteil des Briloner Schöffengerichts vom vergangenen November wegen gewerbsmäßigen Betrugs, versuchten gewerbsmäßigem Betrug und Unterschlagung hinzu kommen.
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Die Berufungs-Kammer des Landgerichts Arnsberg allerdings strich zwei der sieben Taten und verurteilte den Angeklagten wegen Betrugs in fünf Fällen zu einer Freiheitsstrafe von dreieinhalb Jahren.
Verurteilung in fünf statt sieben Fällen
Zwei Tage nahm sich die Kammer Zeit, um sich mit dem notorischen Betrüger auseinanderzusetzen, der die Phasen der Freiheit in der Regel im Raum Brilon und Olsberg verbringt, und die jüngsten Vorwürfe aufzuklären. Im Frühjahr 2019 war er nach zwei Jahren und acht Monaten aus der Haft entlassen worden, als er erneut versucht, sich in der Holzbaubranche auf eigene Beine zu stellen.
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Verkettung von Missverständnissen
Und erneut sei es, so der Angeklagte, zu einer Verkettung von Missverständnissen gekommen. Wegen angeblicher Mängel bezahlte er einen Elektriker nicht, der seine Wohnung nach der Haft wieder ans Stromnetz anschloss, mal beglich er nicht die Kosten für einen Bauschuttcontainer und von einem geleasten Radlader entfernte er die Logos der Verleihfirma - was als Indiz dafür gewertet wurde, dass er das Fahrzeug verscherbeln wollte. Das, so hieß es, gehe in der Branche recht einfach über die Bühne, da es für derartige Baumaschinen keine klassischen Fahrzeugpapiere gebe.
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„Ich habe Rechtsgeschäfte gemacht“, hatte der eloquente 74-Jährige einmal gesagt. Dass dabei „etwas schief“ gegangen sei, habe nicht alleine an ihm gelegen. Hatte das Schöffengericht den Angeklagten noch in sieben von ursprünglich elf Anklagepunkten für schuldig gesprochen, so ahndete die Berufungs-Kammer noch fünf Taten.
Revision möglich
Wie bereits in der ersten Instanz in Brilon hatte die Staatsanwaltschaft auch jetzt wieder eine Freiheitsstrafe von vier Jahren gefordert. Und auch der Verteidiger des 74-Jährigen war nach der zweitägigen Verhandlung in Arnsberg seiner Linie treu geblieben: Er hatte auf Freispruch plädiert. Der Verteidiger hatte bereits in der ersten Instanz den Eindruck gewonnen, dass sein Mandant beim Versuch, sich einmal mehr eine Existenz aufzubauen „einiges nicht in der Tiefe durchdacht „ habe. Sein Verhalten sei zwar „nicht geschickt“ gewesen, aber doch unterhalb der Grenze zur Erfüllung einer Straftat.
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Das Urteil ist noch nichts rechtskräftig. Beide Seiten haben die Möglichkeit, innerhalb einer Woche Revision beim Oberlandesgericht einzulegen.
Im Juni vergangenen Jahres war der Angeklagte festgenommen. Seitdem befindet er sich in U-Haft. Und dort muss er weiterhin verbleiben.