Hallenberg. Bekommt die Stadt Hallenberg ein neues Logo? Welche Straßen werden 2022 ausgebaut? Was ändert sich bei der Ehrenamtskarte? Viele Themen im Rat:

Soll das seit 1999 bestehende Erscheinungsbild samt Logo der Stadt Hallenberg geändert werden? Dazu gab es bei der Ratssitzung einen Vortrag mit einigen Entwürfen, wie ein künftiges Logo aussehen und in verschiedene Printmedien sowie die sozialen Medien eingebunden werden könnte. Die Ratsmitglieder sollen sich anhand dieser Vorschläge einen ersten Eindruck verschaffen. Wenn eine Änderung der Optik eine Mehrheit findet, wird eine Auswahl aus den Entwürfen für die Bürger zur Abstimmung gestellt.

Gestaltungssatzung

Ebenso rege wie konträre Diskussionen ergaben sich zwischen der CDU- und der FDP-Fraktion bei einigen Tagesordnungspunkten, die sich mit dem Thema Bauen beschäftigten. So wurde die Frage, ob bei einem Neubau im Altstadtbereich ein Vordach, das nicht der dort geltenden Gestaltungssatzung entspricht, dennoch genehmigt werden kann, aus dem Bauausschuss in den Rat verlegt.

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Die CDU sprach sich dafür aus, das Vordach zuzulassen, weil die Gestaltungssatzung nicht alles regeln könne. Die FDP hatte die Genehmigung im vorherigen Ausschuss abgelehnt mit der Begründung, dass sie nicht der Satzung entspräche. Sie stimmte nun zu, forderte aber eine entsprechende Überarbeitung der Gestaltungssatzung, um mehr Planungssicherheit für Bauherren zu schaffen und solche Anliegen nicht in Einzelfällen subjektiv entscheiden zu müssen. Außerdem bekräftigte Fraktionsvorsitzender Louis Paffe erneut die Forderung nach Zulassung von Photovoltaik auf den Altstadtdächern.

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Neubaugebiet

An der Frage, ob im Neubaugebiet „Sonnenhang“ ein Interessent zwei Eckgrundstücke kaufen, zusammenlegen und nur mit einem Haus bebauen kann, zeigte sich dann das äußerst knappe Mehrheitsverhältnis im Hallenberger Rat. Die CDU war mit neun Stimmen dafür, die FDP mit ebenso vielen dagegen. Ausschlag gab die eine Stimme der BfH, die sich der Meinung der CDU anschloss.

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Die CDU argumentierte damit, dass die Grundstücke ungünstig geschnitten sind und eine sehr steile Topografie aufweisen, deshalb sei eine Ausnahme zulässig. Die FDP hielt dagegen, dass mit dieser Einzelfall-Entscheidung noch weniger der ohnehin knapp bemessenen Baugrundstücke für bauwillige Familien zur Verfügung stünden und man künftig bei einer ähnlichen Anfrage keine Argumente für den Nichtverkauf von Doppelgrundstücken habe.

Straßenbaumaßnahmen

Eine Reihe von Straßenbaumaßnahmen kommt in Kürze auf das Stadtgebiet in Hallenberg zu: Die Fahrbahndecke der L 717 zwischen Hallenberg und Wunderthausen wird im Abschnitt Weifekurve bis etwa Pastorenwiese an der Kreisgrenze mit einem Kaltverfahren saniert. In den Jahren 2023/24 ist hier die Fortsetzung der Arbeiten vom Ortsschild bis zur Stadthalle geplant. In diesem Zuge soll auch wieder ein Fußgängerweg Richtung Schulweg auf Höhe des Feuerwehrhauses angesprochen werden. Kurzfristig wird außerdem die Straßenrinne entlang der B 236-Ortsdurchfahrt in Hallenberg erneuert, die nicht als Parkzone dient. Direkt nach dem Schützenfest Anfang Juli beginnen zudem die Arbeiten an der Ortsdurchfahrt Hesborn, die großräumige Sperrungen erfordert. Dazu soll am 17. Mai eine Bürgerversammlung in der Schützenhalle stattfinden.

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Nicht im Stadtgebiet erfolgen zwei weitere Maßnahmen, die aber viele Hallenberger betreffen werden: Die Fahrbahnsanierung zwischen Züschen und Winterberg wird fortgesetzt und vermutlich zwei Jahre dauern. Außerdem sind in Kürze Arbeiten an der L 617 zwischen Medelon und Medebach geplant.

Ideenwettbewerb

Bürgermeister Eppner rief die Hallenberger auf, sich an einem Ideenwettbewerb zu beteiligen und unter buergerportal.stadt-hallenberg.de ihre Anregungen und Verbesserungsvorschläge abzugeben. Außerdem bat er darum, sich unter hsk-mobil.de Gedanken zum Nahmobilitätskonzept zu machen, in dem es darum geht, den Fuß- und Radverkehr im Hochsauerlandkreis attraktiver zu gestalten.

Ehrenamtskarte

Ab sofort gibt es neben der Ehrenamtskarte auch eine Jubiläums-Ehrenamtskarte. Hier sind die Anforderungen geringer, sie können für Menschen beantragt werden, die 25 Jahre und länger ehrenamtlich tätig sind.