Hochsauerlandkreis. In der Ukraine herrscht Krieg. Das hat eine lange vergessene Frage aktuell werden lassen: Gibt es im HSK Bunker? So ist die Lage in den Städten:
Gibt es bei uns im HSK eigentlich noch Bunkeranlagen, in den die Sauerländer Bevölkerung im Fall eines (Luft-)-Angriffs Schutz finden könnten? Eine Frage, die sich die meistens Bürger viele Jahre nicht gestellt haben. Wir haben bei den Kommunen im Altkreis Brilon und beim HSK nachgefragt.
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Keine Bunker mehr
Ergebnis: In den sechs Städten des Altkreises Brilon gibt es keine größeren öffentlichen Bunkeranlagen, die als Zufluchtsorte genutzt werden können. Aktiv mit dem Thema beschäftigt hat sich offenbar aber bereits die Stadt Winterberg. Sprecherin Rabea Kappen teilt auf unsere Nachfrage mit: „Wir haben sofort zu Beginn des Krieges überprüft, ob es noch Bunker in unseren kommunalen Gebäuden gibt. In einem Gebäuden befindet sich noch ein Bunker, dieser kann allerdings nicht mehr genutzt werden, da er seit Jahren nicht mehr gewartet wurden und somit auch nicht mehr dem aktuellen Anforderungen entspricht. Wir gehen davon aus, dass im Falle eines Angriffs insbesondere die fensterlosen Kellerräume der Wohnhäuser auch Schutz bieten können.“
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HSK und Städte nicht zuständig
Die Stadt Hallenberg hat Kenntnis von einer kleinen, rund 10 Quadratmeter umfassenden Schutzbunkeranlage, im Bereich der ehemaligen Verbundschule. Diese befinde sich durch den Wegfall eines weiterführenden Schulzweiges inzwischen in privatem Besitz. Die übrigen Altkreis-Städte teilen mit, dass es in ihren Bereichen keine funktionsfähigen Bunkeranlagen mehr gibt. Auch beim Hochsauerlandkreis sind laut Kreis-Pressesprecher Martin Reuther keine Bunkeranlagen bekannt. Er macht aber auch deutlich, dass die Kreisverwaltung für diese Thematik nicht zuständig sei. Im Bereich der Versorgung gebe es ein Zusammenwirken aller beteiligten Katastrophenschutzbehörden. Die Anweisungen erfolgen dann durch Bund bzw. Land.
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Entscheidung von Bund und Ländern
Die Antwort, warum es heute keine nutzbaren Bunker-Anlagen mehr gibt, findet sich beim Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe unter dem Thema „Anfragen zum Krieg“: „In Folge der Friedensdividende in den 90er Jahren des 20. Jahrhunderts, nach Ende des kalten Kriegs, wurde das öffentliche Schutzbaukonzept nicht fortgesetzt. Die funktionale Erhaltung von Schutzräumen wurde im Jahr 2007 nach einer Entscheidung, die von Bund und den Ländern einvernehmlich getroffen wurde, eingestellt. Daraufhin begann die Rückabwicklung.“
„Solide Bausubstanz“ soll Schutz bieten
Demnach befinden sich die ursprünglich öffentlichen Schutzraumanlagen überwiegend in Privateigentum sowie im Eigentum von Kommunen. Von diesen Anlagen seien die meisten bereits rückabgewickelt worden. Im Rahmen der aktuell durchzuführenden Bestandsaufnahme der noch verbliebenen Schutzräume von Bund und Ländern werde unter anderem der Status ihrer Schutzwirkung geprüft. Weiter heißt es dort: „Unabhängig von der Frage nach der aktuellen Verfügbarkeit und Nutzbarkeit von öffentlichen Schutzräumen verfügt die Bundesrepublik Deutschland heute flächendeckend über eine durchaus solide Bausubstanz.“
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Unter bestimmten Voraussetzungen könne diese Bausubstanz einen grundlegenden Schutz vor dem Einsatz von Kriegswaffen bieten. Unter anderem werden U-Bahn-Stationen, Tiefgaragen, Kellerräume in Massivbauweise genannt. Sie würden „einen guten Grundschutz“ bieten vor einer Explosionsdruckwelle, gefährlichem Trümmer- und Splitterflug, herabfallenden Trümmern und würden auch einen „begrenzten Schutz vor radioaktiver Umgebungsstrahlung bieten. Im Notfall könnten auch Treppenhäuser oder innenliegende Räume, die oberirdisch sind, aber keine Öffnungen nach außen haben (z.B. keine Fenster oder Glasfronten), noch einen deutlichen Schutz vor Waffeneinwirkungen bieten, so das Bundesamt.
Weitere Infos und Notfallratgeber zum Zivil- und Katastrophenschutz findet man im Internet unter: www.bbk.bund.de