Brilon. Straßen NRW legt zur B7n Kosten vor. Jede Variante löst Konflikte aus – und für Altenbüren sieht’s nicht gut aus. Was ist jetzt noch möglich?

Mit der im Zuge der Öffentlichkeitsbeteiligung zwischen Altenbüren und Brilon als „Bürgervariante“ vorgeschlagenen Trasse V15 würde die B7n mit 121,8 Millionen Euro mit Abstand am teuersten. Alleine die Kosten für die dabei benötigte Brücke schlagen mit rund 67,5 Millionen Euro zu Buche. Die in den übrigen Planungsabschnitten zwischen dem Autobahnende bei Nuttlar und dem Anschluss an der Möhnestraße/B480 identische Linie mit der ortsnächsten Lage östlich von Altenbüren, die sogenannte V2, würde für insgesamt 76,4 Millionen Euro zu haben sein. Damit wäre eine B7n mit der V15 also um 59 Prozent teurer als mit der V2.

„Summe der Betroffenheiten“

Im letzten Dialogforum mit den Zufallsbürgern legte Straßen NRW konkrete Zahlen auf den Tisch - und das habe „kritische Diskussionen ausgelöst“, wie Moderatorin Dr. Antje Grobe Institut Dialogbasis, gegenüber der WP sagte. Manch einer habe sich diese Zahlen in einem früheren Stadium gewünscht: „Es gibt die Befürchtung, dass die Kosten alle bisherigen Argumente vom Tisch wischen.“

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Dass dies nicht so sei, betonte Projektleiter Lars Voigtländer. Die Kosten und damit die Wirtschaftlichkeit einer möglichen Trasse seien zwar neben deren verkehrlichen Wirkung, ihrer Verkehrssicherheit sowie dem Natur- und Umweltaspekt eins von vier zentralen Bewertungskriterien, allerdings komme für die B7n nur die Linie in Frage, die letzten Endes nach Ansicht der Planer „in der Summe die geringste Betroffenheit auslöst“. Dabei, so Voigtländer, gehe es um „alle Betroffenheiten und Belange aus allen Kriterien, nicht die Betroffenheit aus nur einem.“

V15 erhöht Baukosten auf 121,8 Millionen Euro

Im Fall des Sektors zwischen Altenbüren und Brilon heißt das zum Beispiel: Aus wirtschaftlicher Sicht wird der Bau der B7n mit der ortsnächste Variante V2 als „sehr gut“ eingestuft, die ein kleines Stück weiter vom Ortsrand mögliche V4 würde die Gesamtkosten um rund 18 Millionen Euro auf 94,5 Millionen Euro erhöhen, was für die Planer immer noch zu einem „gut“ reicht. Mit den Varianten V13 und V15 würden die Baukosten für die gesamte B7n 139,8 Millionen bzw. - wie eingangs erwähnt -121,8 Millionen Euro kosten. Urteil der Planer: „Schlecht.“

Bürger-Gutachten am 15. März

Anders verhält es sich in den beiden weiteren Planungssektoren. Vom Anschluss der B7n an die heutige Umgehungsstraße macht es keinen großen Unterschied, ob die bisherige Umgehungsstraße optimiert und um eine dritte Fahrspur erweitert wird oder ob parallel dazu die B7n neu gebaut wird. Ein Neubau wäre nur fünf Prozent teurer als ein Ausbau, hier reicht dieser marginale Unterschied aber aus, um den Ausbau der heutigen B7 (Variante 7) als „sehr gut“ einzustufen und den Neubau (Variante 6) nur als „gut“.

Kostenaufstellung

Für den Grunderwerb rechnet Straßen NRW mit Ausgaben in Höhe von rund 3,5 Millionen Euro.

Die Baustelleneinrichtung kostet bei den in die engere Wahl gezogenen Varianten zwischen 1,9 und 2,8 Millionen Euro.

Für Erdarbeiten und Bodenerkundungen sind zwischen 21,4 und 37,8 Millionen Euro angesetzt.

Für Ingenieurbauwerke wie Brücken liegt der Aufwand zwischen 30,8 und 92,4 Millionen Euro.

Der Straßenoberbau liegt in allen Fällen bei ca. 11 Millionen Euro.

Für den letzten Planungsabschnitt, von der Scharfenberger Straße durch die Aawiesen bis zur Möhnestraße/B480 in Höhe Fünf Brücken gibt zwei Trassen (V5 und V6), die wegen der von der Stadt Brilon dort geplanten Gewerbegebietsvergrößerung noch näher als bisher aneinander heranrücken und nur einen, so Straßen NRW, „unwesentlichen Kostenunterschied“ haben. Für beide gibt es bei der Wirtschaftlichkeit ein „gut“.

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Vier Stunden dauerte am Dienstagabend das vierte und letzte Dialogforum. Dabei wurden die Vorstellungen der Zufallsbürger für die Trassenfindung „finalisiert“, wie Moderatorin Dr. Antje Grobe sagte: „Es gab ein sehr klares Votum.“

Das bleibt vorerst aber noch unter Verschluss. Das mit der Durchführung des Bürgerdialogs beauftragte Institut „Dialogbasis“ formuliert jetzt die Positionierung der Zufallsbürger zum sogenannten „Bürger-Gutachten“. Das wird dann am 15. März in einer öffentlichen Veranstaltung in der Schützenhalle Brilon Straßen NRW übergeben. Die Straßenplaner haben zugesagt, das Bürger-Gutachten in ihre fachliche Abwägung einfließen zu lassen.

Endgültige Trassenpräsentation am 30. März

Am 30. März dann will Straßen NRW die Linienführung für das Planfeststellungsverfahren öffentlich vorstellen, wobei die Planer schon jetzt „ein Klageverfahren als nicht abwendbar“ ansehen, denn:

Jeder der Trassenvarianten löst sehr große Konflikte aus.

Die Vorzugsvariante wird nicht allen Ansprüchen genügen und nicht allen Betroffenheiten gerecht werden können.

Letztlich werde rechtlich nur jene Variante bestehen können, die nach fachlicher Abwägung die in der Summe geringsten Betroffenheiten auslöst“.

Lars Voigtländer: „Übergeordnetes Ziel der B7n ist es, die Menschen vom Durchgangsverkehr zu entlasten und die weitere Entwicklung der Region Oberes Sauerland zu fördern.“