Olsberg/Bigge. Die Bruchstraße in Olsberg-Bigge bleibt Haupterschließungsstraße. Ein Anwohner wollte das ändern lassen. Die Hintergründe zur Entscheidung:

Die Einstufung der Bruchstraße in Bigge als Haupterschließungsstraße bleibt bestehen. Das entschied der Ausschuss Planen und Bauen in seiner Sitzung nach der Eingabe eines Anliegers, der im Rahmen der Beitragserhebung zum Ausbau der Bruchstraße die von der Verwaltung getroffene Einstufung in Frage gestellt hatte.

Lesen Sie auch: Olsberg: Bürgermeister schweigt - das Recherche-Protokoll

Verkehrszählung als Indiz

Von dieser Einstufung ist die Höhe der anteilig von den Anliegern zu tragenden Beiträge abhängig. Der Anlieger hatte angeregt, hier eine Herabstufung in eine Hauptverkehrsstraße vorzunehmen. Die Anliegerbeiträge würden dann im Bereich der Fahrbahn um 20 Prozent gesenkt.

Die Zuordnung richtet sich im Rahmen der Straßenausbaubeitragssatzung nach der Funktion der Straße im Verkehrsnetz. Dabei dienen Hauptverkehrsstraßen überwiegend dem durchgehenden innerörtlichen Verkehr sowie dem überörtlichen Durchgangsverkehr. Eine Haupterschließungsstraße dient der Erschließung von Grundstücken und dem Verkehr innerhalb von Baugebieten oder im Zusammenhang von bebauten Ortsteilen. Ein wichtiges Indiz liefert hierbei die Verkehrszählung. Auf der Bruchstraße fahren täglich ca. 2000 Autos, auf einer Hauptverkehrsstraße bis zu 9000 Fahrzeuge.

WP-Newsletter per Mail: Was ist los in Brilon, Olsberg, Marsberg, Winterberg, Medebach und Hallenberg? Holen Sie sich den Newsletter für Ihren täglichen Nachrichtenüberblick

Erhebliche Entlastung für Bürgerinnen und Bürger

Der stellvertretende Ausschussvorsitzende Alfred Metten beantragte für die SPD die Herabstufung der Straße, wie von dem Anlieger angeregt. Die CDU-Fraktion konnte dem so nicht folgen. „Wir haben die Anregung natürlich auch noch einmal zum Anlass genommen und die Sachlage rechtlich einschätzen lassen. Es gibt zum jetzigen Zeitpunkt keine rechtliche Grundlage, die eine andere Einschätzung zulässt. Daher folgen wir dem Beschlussvorschlag der Verwaltung“, so die Fraktionsvorsitzende Sabine Menke.

Lesen Sie auch: Weshalb in Tierarzt-Praxen nicht gegen Corona geimpft wird

Ebenso wie Bürgermeister Wolfgang Fischer machte sie darauf aufmerksam, dass es die CDU/FDP geführte Landesregierung war, die über den 50-prozentigen Zuschuss für solche Maßnahmen eine erhebliche Entlastung für die Bürgerinnen und Bürger Bereit stellen.

Die dann von der SPD ins Spiel gebrachte Anpassung der Beitragssatzung für solche Maßnahmen hatte die CDU bereits in der letzten Sitzung des Rates angeregt.