Winterberg. Der Rat in Winterberg muss sich mit Bestattungskosten beschäftigen. Nach bisherigen Kalkulationen müssten diese im kommenden Jahr enorm ansteigen

Im Stadtgebiet Winterberg gibt es insgesamt 12 Friedhöfe und den Ruhewald in der Nähe von Elkeringhausen. Acht davon verwaltet die Stadt, ebenso den Ruhewald. Gemeinden sind verpflichtet kostendeckende Gebühren zu erheben. Für 2021 wurden 120 Sterbefälle prognostiziert, die nach bisherigen Rechnungen voraussichtlich eintreffen werden. Nun steht die Kalkulation für 2022 an und dort könnten die Kosten deutlich steigen.

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Bei der Kalkulation der Friedhofsgebühren wird erneut 120 Bestattungsfälle inklusive Bestattungen im Ruhewald berücksichtigt. Die Gebühren für den Erwerb des Nutzungsrechtes auf den städtischen Friedhöfen im Jahr 2022 würden sich nach Hochrechnungen erhöhen (z.B. für ein Reihengrab von 875 Euro auf 1.204 Euro und für ein Urnengrab von 437,50 Euro auf 602 Euro).

Kostensteigerungen bei Bestattungen in Winterberg vermeiden

Bei der Grundsatzentscheidung zur Einführung des Ruhewaldes wurde seinerzeit allerdings auch diskutiert, dass es nach Möglichkeit zu vermeiden sei, Kostensteigerungen bei den Nutzungsrechten entstehen zu lassen, weil es zu weniger Beerdigungen auf den städtischen Friedhöfen kommt.

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Im Rahmen der Kalkulation der Friedhofsgebühren für das Jahr 2014 wurde festgelegt, dass eine Quersubventionierung in jährlicher Abhängigkeit der voraussichtlichen Bestattungsfälle im Ruhewald neu festgelegt werden soll. Da der Ruhewald weiterhin sehr gut angenommen wird, wie es in der Beschlussvorlage heißt, schlägt die Verwaltung unter Berücksichtigung der zuvor beschriebenen „Quersubventionierung“ vor, aus den Einnahmen für die Nutzungsrechte im Ruhewald einen Betrag in Höhe von rund 28.623 Euro dem Gebührenhaushalt gutzuschreiben, damit die Gebühren für die Nutzungsrechte auf den städtischen Friedhöfen stabil gehalten werden können.

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Mit dieser Lösung würden sich auch im kommenden Jahr keine Gebührenerhebungen bezüglich der Nutzungsrechte ergeben. Der Rat muss dem am kommenden Donnerstag, 4. November, noch zustimmen.