Marsberg. Das Amtsgericht Marsberg schickt einen Mann hinter Gitter. Sein entblößtes Hinterteil spielte vor Gericht die Hauptrolle. Der skurrile Fall:
Weil er jemanden unentwegt um Geld oder Zigaretten angeschnorrt hat, ihn beschimpfte und obendrein auch noch das nackte Hinterteil zeigte, weil der andere nicht auf seine Bettelei einging, bringt einem 61-jähriger Mann aus Marsberg im Hochsauerlandkreis für drei Monate hinter Gitter. 20 Eintragungen hat er bereits auf dem Kerbholz. Die Litanei der Straftaten, reicht von 1976 bis jetzt von Diebstahl über Raub bis zur Erpressung, Unterschlagung, Hehlerei und sogar Körperverletzungen mit Todesfolge. Vor verschiedenen Gerichten wurde er immer wieder zu Haft- und Geldstrafen verurteilt. Jetzt urteilte Richter Eberhard Fisch am Amtsgericht Marsberg.
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Die jüngste Verurteilung vor dem Amtsgericht Marsberg wegen Körperverletzung liegt noch kein halbes Jahr zurück, da sitzt der Marsberger wieder auf derselben Anklagebank. Diesmal wegen Beleidigung. Amtsrichter Fisch hielt ihm in diesem Fall „erhebliche Intensität“ vor. Weil der Sozialhilfeempfänger unter laufender Bewährung steht und der Richter nicht davon ausgeht, wie er in der Urteilsbegründung am Dienstag sagte, dass keine weitere Straftaten folgen könnten, wandert er diesmal in den Knast. Für drei Monate.
Angeklagter hat langes Vorstrafenregister
Wie Oberamtsanwalt Pente aus der Anklageschrift verlas, hatte der Angeklagte am 27. Februar gegen 17.30 Uhr das St.-Marien-Hospital Marsberg verlassen. Draußen vor dem Eingangsbereich bettelte er einen Mann um Zigaretten und Geld an.
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„Ich war am Telefonieren“, sagte der Geschädigte im Zeugenstand aus. Der Mann aus Kassel hatte gerade erfahren, dass sein Vater im Sterben liegt und sprach am Handy mit seiner Mutter. Weil er nicht auf die Bettelei des Angeklagten einging, habe dieser ihn als Penner, Wichser, Asozialer und schlimmeres beschimpft. „Ich habe ihm gesagt, er solle mich bitte in Ruhe lassen“, so der geschädigte Zeuge weiter. Weil der Angeklagte es nicht tat, rief er die Polizei. „Danach zog er die Hose herunter, hielt mir seinen blanken Hintern entgegen und beschimpfte mich weiterhin.“ Anschließend sei er davon gelaufen. Das Ganze hätte sich etwa 25 Minuten hingezogen.
Angeklagter: „Es wird wohl so gewesen sein
Ob er etwas zu dem Tathergang sagen wollte, fragte Amtsrichter Fisch nach dem Verlesen der Anklageschrift den Marsberger. Der zuckte nur die Schultern. „Ich kann mich nicht erinnern. Es wird wohl so gewesen sein“, zeigte er sich einsichtig. Auf einen Verteidiger hatte er verzichtet.
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Er habe ein massives Alkoholproblem, führte seine Bewährungshelferin aus und wenn ihm Drogen angeboten würden, sage er nicht nein. Nahrung nehme er fast nur in flüssiger Form zu sich. Auch an dem Tag hätte er getrunken, bevor er sich in die Notaufnahme begab. Er hatte aber die Untersuchung vorzeitig abgebrochen, wie eine Krankenschwester und der behandelnde Arzt aussagten. Von dem Vorfall vor dem Krankenhaus hatten die beiden selbst nichts mitbekommen. Die Polizei hätte ihnen davon erzählt, als sie nach den Personalien des Mannes fragten. Und da kein anderer nach ihm an dem späten Nachmittag in der Ambulanz war, hätte es sich nur um den Angeklagten handeln können, so Arzt und Krankenschwester unisono.
Identität geklärt
Damit waren für den Amtsrichter und den Oberamtsanwalt die Unklarheiten über die Identität des Angeklagten aus dem Weg geräumt. Denn die erste Beschreibung des geschädigten Zeugen wich von der tatsächlichen Erscheinung des Angeklagten ab. So trug er zum Zeitpunkt der Tat keinen Bart. Oberamtsanwalt Pente wie auch Amtsrichter Fisch hielten ihm zur Beleidigung erhebliche Belästigung vor, wegen der Länge des Tathergangs, der darin gipfelte, dass er auch noch die Hose runtergezogen und sein blankes Hinterteil zeigte: „Das war ehrverletzend.“
Oberamtsanwalt und Richter hielten ihm zugute, dass er alkoholbedingt enthemmt war und die Tat nicht bestritten hatte. Ob er die Haftstrafe über drei Monate annehmen und somit auf Rechtsmittel verzichten wolle, fragte ihn der Amtsrichter abschließend. „Ich habe kein Wort verstanden“, gestand der Angeklagte dass er schwerhörig sei. „Ich werde ihm das alles noch einmal in Ruhe erklären“, so die Bewährungshelferin, die ihn als kooperativ beschrieb aber auch uneinsichtig ob seines Alkoholkonsums.