Hochsauerlandkreis. Im HSK wird der Inzidenzwert von 35 überschritten. Was hat das für Konsequenzen mit Blick auf die beim Corona-Gipfel erarbeiteten Verschärfungen?

In den kommenden Tagen bleibt alles beim Alten. Aber: Sollte der Hochsauerlandkreis stabil über der 7-Tage-Inzidenz von 35 bleiben, treten Verschärfungen in Kraft. Die Inzidenz liegt bei 35,4. Wenn der Wert acht Tage in Folge über 35 liegen treten die Regeln der Inzidenzstufe 2 in Kraft. Die Änderung greift dann nach zwei weiteren Tagen Übergangsfrist – im HSK also frühestens ab Sonntag, 22. August.

Was die Inzidenzstufe 2 konkret im HSK bedeuten würde

In der Innen-Gastronomie sind wieder negative Testnachweise erforderlich. Gäste bei privaten Veranstaltungen – mit Mindestabstand und festen Plätzen – müssen vollständig geimpft oder genesen sein, sonst maximal 100 getestete Personen draußen sowie maximal 50 Getestete drinnen (mit Maske außer an Tischen). Geimpfte/Genesene zählen jeweils nicht mit. Partys und vergleichbare Feiern (Hochzeiten und Geburtstage) sind nicht erlaubt, da etwa beim Tanzen und Singen Abstands- und Maskenpflicht nicht eingehalten werden können.

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Im Einzelhandel gilt eine Begrenzung auf eine Person pro 10 Quadratmetern Verkaufsfläche. Ab einer Größe von 800 Quadratmetern gilt eine Person je 20 Quadratmeter.

Diskotheken und Clubs dürfen nur in Kommunen mit Inzidenzstufe 0 oder 1 öffnen. Gleiches gilt auch für große Festveranstaltungen, die nur bei Stufe 0 und 1 stattfinden dürfen.

Konzerte, Kino und Co. können mit Auflagen weiter in stattfinden.

Bäder, Saunen und Indoorspielplätze usw. bleiben geöffnet, es gilt aber Testpflicht und Personenbegrenzung.

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Sport in Innenräumen ist nur mit Negativtest und Rückverfolgung erlaubt, innen sind bis zu 500 Zuschauer mit Test und Sitzplan erlaubt, draußen 1000 Personen ohne Test.

Konzerte, Theater, Kinovorführungen können mit bis zu 500 Personen stattfinden, wenn Test, Sitzplan und Mindestabstand vorliegen.

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Und der Corona-Gipfel?

Vor dem Hintergrund des Corona-Gipfels von Bund und Ländern sind Änderungen möglich. „Es liegt diesbezüglich noch kein Erlass vor“, sagt HSK-Sprecherin Carolin Fisch. Stärkere Auswirkungen wird es vor allem für nicht nicht Geimpfte haben. Eine Neuerung betrifft die Corona-Tests. Wer nicht genesen oder geimpft ist, muss ab 23. August für viele Aktivitäten in Innenräumen ein negatives Corona-Testergebnis vorlegen. Mit der 3G-Regel, „Geimpft, Genesen, Getestet“, wollen Bund und Länder den Druck auf nicht Geimpfte erhöhen. Ausgenommen von der Testpflicht sind Kinder bis sechs Jahren und Schüler, da an Schulen regelmäßig getestet wird. Die Regel kann nur ausgesetzt werden, wenn die 7-Tage-Inzidenz stabil unter 35 liegt. Ab 11. Oktober werden die Tests dann kostenpflichtig.