Brilon/Marsberg. Abseits der öffentlichen Kritik Brilon und Marsberg hat es eine Reihe von Konferenzen und Gespräche zum Vogelschutzgebiet gegeben.

Trotz der pandemiebedingten Beschränkungen, die das Anhörungsverfahren zur Ausweisung des Vogelschutzgebietes Diemel- und Hoppecketal begleiteten, habe sich die Bezirksregierung „einen Eindruck von der Wahrnehmung vor Ort verschaffen können“. So Dagmar Schlaberg, Hauptdezernentin der Höheren Naturschutzbehörde in Arnsberg, am Montag in einer Pressemitteilung.

„Angebot zum konstruktiven Gespräch angenommen“

Neben zwei Runden Tischen zu den Themen Land- bzw. Forstwirtschaft und der öffentlichen Video-Konferenz mit Landes-Umweltministerin Ursula Heinen-Esser hätten weitere Videokonferenzen und Gespräche sowie - auf Wunsch - auch individuell gewünschte Ortstermine unter Teilnahme des Landesamtes für Natur, Umwelt- und Verbraucherschutz (LANUV) dazu beigetragen, „das eine oder andere Missverständnis im persönlichen Gespräch“ aufzuklären. Beispiele nennt die Bezirksregierung in der Mitteilung nicht. Man danke allen, „die das Angebot zum konstruktiven Gespräch wahrgenommen“ haben.

Unterlagen im Internet

Dazu besteht weiterhin Gelegenheit. Denn wie bereits in der vergangenen Woche berichtet, hat das Land die Anhörungsfrist für das Verfahren bis 30. September verlängert. Darum hatte noch am Abend des 30. Juni, dem bis dahin letzten Tag des Verfahrens, die Stadt Brilon aufgrund eines Ratsbeschlusses vom gleichen Abend per Mail gebeten. Die Bezirksregierung weist in einer Pressemitteilung von Montag darauf hin, dass das öffentliche Informationsangebot und die Anhörungsunterlagen zu dem Verfahren weiterhin auf www.bra.nrw.de/4869465 auf der Homepage der Bezirksregierung zu finden sind.

„Weitreichende Veränderungssperre“

Auf den breiten politischen Widerstand aus den beiden am meisten betroffenen Städten Brilon und Marsberg sowie die Eingaben des Hochsauerlandkreises, der sich zentral gegen das Verfahren als solches richtet, geht die Bezirksregierung in der Pressemitteilung nicht ein. Sie stellt allerdings heraus, dass es sich „bis zur abgeschlossenen Meldung an die EU-Kommission“ bei der rund 120 km umfassenden Gebietskulisse um ein „so genannten Faktisches Vogelschutzgebiet“ handele, dessen Rechtswirkung „mit einer weitreichenden Veränderungssperre vergleichbar“ sei.