Winterberg/Arnsberg. Ein 41-Jähriger aus Winterberg ist wegen bewaffnetem Drogenhandel angeklagt. Eine Wohnungsdurchsuchung offenbarte mehr als weitere Drogenfunde.

Nach vier langen Verhandlungstagen vor der 2. Großen Strafkammer des Landgerichtes Arnsberg ging der Drogenprozess gegen einen 41-jährigen Winterberger mit einem Schuldspruch zu Ende. Die Staatsanwaltschaft hatte ihm gewerbsmäßiges und bewaffnetes Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge vorgeworfen.

Laut Anklageschrift soll er einem Bekannten in der Zeit von Januar 2018 bis zu seiner Festnahme Anfang Juni 2020 monatlich Marihuana für 100 Euro verkauft und einem anderen, gesondert verfolgten Mann aus Winterberg einen Rucksack mit diversen Betäubungsmitteln zum Zwecke des gewinnbringenden Weiterverkaufs überlassen haben. Im Rucksack fand die Polizei bei seiner Festnahme in Winterberg am 4. Juni 2020 auch ein Messer, das, so die Staatsanwältin, gegebenenfalls eingesetzt werden sollte.

21 Messer in Winterberger Wohnung

Die anschließende Wohnungsdurchsuchung förderte weitere Drogenfunde ans Tageslicht. Es wurden nicht nur verschiedenartige Betäubungsmittel gefunden, sondern zusätzlich reichlich Waffen und Drogengeld. Die Polizeibeamten stellten damals zwei Pistolen, einen Teleskopschlagstock, eine Axt und 21 Messer sicher. Typisches Verpackungsmaterial, wie zum Beispiel Plastiktüten, wurden nicht gefunden. Dafür jedoch leere Überraschungseier, die nachweislich Reste von Marihuana aufwiesen.

Er sei Sammler von Messern habe die anderen Waffen nur deshalb offen in der Wohnung gehabt, weil bei ihm gerade eine Aufräumaktion stattfand, ansonsten habe er sie stets unter Verschluss gehabt, wollte der Winterberger dem Gericht erzählen. Zudem habe er aus dem Verkauf keinen Gewinn erzielt, weshalb er nicht gewerbsmäßig gehandelt haben wollte.

Angeklagter spielt die Taten herunter

Er versuchte die strafverschärfenden Tatbestände der Gewerbsmäßigkeit und des bewaffneten Handeltreibens herunterzuspielen, was ihm aber nicht gelang. Die Staatsanwältin wertete diese Angaben als Schutzbehauptungen. Ein Sachverständiger, ein Facharzt für Psychiatrie, stellte keine seelischen Schäden fest, er sei für seine Taten voll verantwortlich. Ob eine Unterbringung in einer Entziehungsanstalt notwendig ist, blieb ungeklärt.

Handeltreiben mit Betäubungsmitteln

Unter Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (BtM) fällt jede eigennützige auf den Umsatz von Betäubungsmitteln gerichtete Tätigkeit. Es kommt nicht auf die Absicht an, Gewinn zu erzielen oder darauf, ob ein Geschäft zustande gekommen ist. Ein vollendetes Handeltreiben mit BtM liegt bereits vor, wenn der Verkäufer dem Kaufinteressenten ein verbindliches, ernsthaftes Angebot unterbreitet. Ob das Geschäft tatsächlich durchgeführt wird, ist unerheblich.

Auf jeden Fall liegt Handeltreiben mit BtM auch vor, obwohl der Täter die Betäubungsmittel nicht im Besitz hatte oder noch keine Zusage eines Lieferanten hatte

Die Staatsanwältin stellte in ihrem Plädoyer fest, dass sich ihre Vorwürfe im Wesentlichen bestätigt hätten: „Der Angeklagte hat über längere Zeit Handel mit Drogen betrieben. Die Gewerbsmäßigkeit ist nicht mit letzter Sicherheit zu beweisen. Wir haben es hier aber mit bewaffneten Handeltreiben zu tun.“

Mann aus Winterberg ist 13 Mal vorbestraft

Deshalb müsse der Angeschuldigte, der 13 Mal – davon mehrfach einschlägig – vorbestraft ist und der mehrfach Haftstrafen verbüßt hat, hart bestraft werden. „Die bisherigen Haftstrafen haben ihn nicht beeindruckt. Er hat immer weitergemacht, schon einen Monat nach der letzten Haftentlassung war er wieder tätig“, so die Staatsanwältin, die eine Freiheitsstrafe von drei Jahren und sechs Monaten plus Einziehung des sichergestellten Drogengeldes beantragte.

Der Verteidiger beantragte für seinen Mandanten ein mildes Urteil. „Er ist auf dem Weg der Besserung, hat Kontakt zur Drogenberatung ausgenommen, um eine Therapie zu machen.“ Man solle ihm eine Chance geben, sein Leben zu ändern. Dazu brauche er keinen Knast.

Revision möglich

Das sah die Große Strafkammer etwas anders und kam dem Antrag der Staatsanwältin nach. Sie verurteilte den Winterberger wegen unerlaubten Handeltreibens in 17 Fällen, wegen eines Falles des bewaffneten Handeltreibens und unerlaubten Besitzes von Betäubungsmitteln zu drei Jahren und sechs Monaten Freiheitsstrafe. Die Unterbringung in einer Entziehungsanstalt wurde nicht angeordnet, weil laut Gericht die notwendigen Voraussetzungen nicht gegeben sind.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Es besteht noch die Möglichkeit der Revision.