Winterberg. Das Landgericht Arnsberg versucht, einen Todesfall in Winterberg-Grönebach aufzuklären. Der Angeklagte und das Opfer hatten wohl öfter Streit.

Am Landgericht Arnsberg berichteten Polizisten von vorherigen Streitigkeiten zwischen dem 48-Angeklagten aus Winterberg und einem getöteten Rentner aus dem Ortsteil Grönebach. Damals soll ein Beil eine Rolle gespielt haben. Der 48-Jährige muss sich derzeit wegen Totschlag verantworten. Er wies sich im vergangenen Jahr bereits einmal freiwillig in die Psychiatrie ein.

Dem Beschuldigten, der derzeit in einem psychiatrischen Krankenhaus in Lippstadt untergebracht ist, wird vorgeworfen, zwischen dem 28. und 30. Dezember 2020 dem Verstorbenen in dessen Wohnung in Winterberg-Grönebach im Zustand der Schuldunfähigkeit und in Tötungsabsicht ein Kissen auf das Gesicht gedrückt und ihm mit einem Messer zwei parallel laufende circa 8,4 Zentimeter breite Schnittwunden im Bereich des Halses zugefügt zu haben. Der untere Schnitt soll lediglich eine leichte Verletzung der Oberhaut verursacht haben. Mit dem oberen Schnitt soll der Beschuldigte seinem Opfer jedoch eine rund drei Zentimeter tiefe, stark blutende Wunde zugefügt haben, heißt es in der Anklageschrift der Staatsanwaltschaft.

Streitigkeiten zwischen Angeklagtem und Verstorbenem

Der dritte Verhandlungstag sollte die Vergangenheit des Angeklagten näher beleuchten. Und auch die Probleme, die er mit dem Verstorbenen gehabt haben soll. Wenige Tage vor der Tat rückte die Polizei zum gemeinsamen Wohnhaus der beiden aus, weil es zu Beleidigungen und Nötigung durch den Angeklagten gekommen sein sollte. Er hätte eine gemeinsame Wäscheleine der Hausbewohner durchgeschnitten und wenige Tage später den Verstorbenen mit einem Beil bedroht.

Die Polizei regte daraufhin an, dass sich der Sozialpsychiatrische Dienst den Angeklagten näher ansehen soll, um festzustellen, ob er eine Gefahr für sich und/oder andere darstellt. In diesem Fall können Personen bis zu sechs Wochen in einer Psychiatrie untergebracht werden. Am Folgetag gab der Angeklagte im Gespräch mit dem zuständigen Arzt in einem Gespräch an, dass er sich freiwillig in stationäre Behandlung begeben möchte. Eine akute psychische Störung wurde während des Aufenthaltes festgestellt, die wohl durch starken Drogenkonsum hervorgerufen wurde. Vier Tage später entließ sich der Angeklagte gegen ärztlichen Rat selbst aus der Klinik.

Ist der Angeklagte aus Winterberg schuldfähig?

Am kommenden Montag soll die Verhandlung nach Möglichkeit einen Verhandlungstag früher als geplant mit einem Urteil enden. Der Mordkommissionsleiter wird dann den Fall in Gänze präsentieren und auch ein psychologisches Gutachten wird dann noch erwartet, um feststellen zu können, ob der Angeklagte in Schuldunfähigkeit gehandelt hat oder nicht. In einer LWL-Klinik wurde bei ihm Schizophrenie festgestellt.