Winterberg/Arnsberg. Neue DNA-Erkenntnisse geben im Fall eine in Winterberg-Grönebach unter mysteriösen Umständen verstorbenen Mannes. Löst das das Rätsel um den Tod?
Woher kommen die DNA-Spuren unter der Fingern des Verstorbenen? Das ist eine zentrale Frage, die sich dasLandgericht in Arnsberg stellte. Dort fand heute der zweite Verhandlungstag gegen einen 48 Jahre alten Mann statt, dem ein versuchter Totschlag im Dorf Grönebach bei Winterberg vorgeworfen wird.
Er soll zwischen dem 28. und 30. Dezember 2020 dem Verstorbenen in dessen Wohnung in Winterberg-Grönebach im Zustand der Schuldunfähigkeit und in Tötungsabsicht ein Kissen auf das Gesicht gedrückt und ihm mit einem Messer zwei parallel laufende circa 8,4 Zentimeter breite Schnittwunden im Bereich des Halses zugefügt zu haben. Der untere Schnitt soll lediglich eine leichte Verletzung der Oberhaut verursacht haben. Mit dem oberen Schnitt soll der Beschuldigte seinem Opfer jedoch eine rund drei Zentimeter tiefe, stark blutende Wunde zugefügt haben, heißt es in der Anklageschrift der Staatsanwaltschaft.
DNA-Spuren unter den Fingernägeln
Der Verstorbene hatte laut Rechtsmedizinern keinerlei Abwehrreaktionen am Körper, jedoch ließen sich DNA-Spuren unter den Fingernägeln, an den Händen und dem Sofakissen feststellen, die unter anderem dem Angeklagten zugeordnet werden konnten. Eine Sachverständige sollte laut Pressestelle des Landgerichts erklären, wie diese dorthin gekommen sein könnten. Doch das war nicht möglich. Welche Bewegungen notwendig sind, um die DNA-Rückstände an den jeweiligen Stellen finden zu können, ließ sich nicht sagen.
Eine ehemalige Lebensgefährtin sollte dabei helfen herauszufinden, ob der Verstorbene ein Drogenproblem hatte. Denn im Körper der Leiche fanden sichSpuren von Methamphetaminen und Amphetaminen. Rechtsmediziner stellten bereits einen erhöhten Alkoholkonsum fest, den die Zeugin auch bestätigen konnte, aber von einem Drogenproblem habe sie damals nie etwas mitbekommen.
Angespanntes Verhältnis zwischen Angeklagtem und Verstorbenem
Auch das Verhältnis vom Angeklagten und dem Verstorbenen waren Thema in der Verhandlung. Zeugen gaben an, dass es zu Beginn ein harmonisches Verhältnis gegeben hatte, das zuletzt aber von Reibungen geprägt war. Der Verstorbene beschuldigte den 48-jährigen Hausbewohner im Dezember vergangenen Jahres beispielsweise, in seine Wohnung eingebrochen zu sein und dort Sachbeschädigung begangen zu haben.
Am Donnerstag, 1. Juli, geht die Verhandlung weiter. Dann soll die psychische Verfassung des Angeklagten ergründet werden, der bereits mehrfach mit Drogenbesitz auffiel und dem eine Schizophrenie und depressives Verhalten in der LWL-Klinik in Lippstadt diagnostiziert wurde.