Hochsauerlandkreis/Korbach. In Hessen und NRW gelten unterschiedliche Corona-Regeln. Was man bei einem Ausflug aus dem HSK zum Beispiel nach Willingen alles beachten muss.

Nach Willingen zum Essen? Oder nach Kassel zum Gartenfest? Wer derzeit aus dem HSK Richtung Hessen aufbricht – beruflich oder für einen Tagesausflug – muss andere Corona-Regeln beachten, denn in Hessen gilt nach den Lockerungen in der Corona-Krise ein anderes Stufenmodell als in NRW. Ein Überblick über die wichtigsten Eckpunkte:

Die Stufen

In NRW gliedern sich die Corona-Regeln in drei verschiedene Stufen. Stufe 1 zählt ab einer Inzidenz von unter 35 und beschreibt die maximalen Lockerungen. Stufe 2 gilt ab Inzidenzen zwischen 35,1 und 50, Stufe 3 bei Inzidenzen zwischen 50,1 und 100. In Hessen gibt es nur zwei Stufen: Stufe 1 ist für eine Inzidenz-Zahl unter 100, Stufe 2 ist für eine Inzidenz-Zahl unter 50. Es gelten also verschiedene Maßnahmen jetzt, wo sowohl in NRW als auch in Hessen die Inzidenz unter 35 liegt.

Was für die beiden Länder ab einer Inzidenz von unter 35 gilt.

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Kontaktbeschränkungen

In NRW sind Treffen im öffentlichen Raum ohne Begrenzung erlaubt – für Angehörige aus fünf Haushalten. Mit einem negativen Test können sich aber auch bis zu 100 Menschen aus beliebigen Haushalten treffen. In Hessen wurden die Kontaktbeschränkungen nahezu aufgehoben, wie Volker Bouffier, Ministerpräsident (CDU), jetzt mitteilte. Die Menschen dürfen nach den Worten von Bouffier draußen unbeschränkt zusammenkommen - bis zu einer Gruppengröße von 25 werden lediglich das Einhalten der Abstands- und Hygieneregeln und gegebenenfalls auch Tests empfohlen. Ab einer Gruppengröße von 25 gelte das Treffen als eine Veranstaltung, dann gibt es Corona-Regeln. Dies sind nach Angaben der Staatskanzlei ein Abstands- und Hygienekonzept, Testpflicht in Innenräumen sowie Kontaktdatenerfassung. Ausnahmen gibt es weiterhin für berufliche Treffen.

Kultur

Veranstaltungen innen und außen in NRW – wie Theater, Kino oder die Oper – dürfen von bis zu 1000 Menschen besucht werden, die ein negatives Testergebnis vorlegen und sich an einen Sitzplan halten müssen. Veranstaltungen in Hessen dürfen ohne besondere Genehmigung im Innenbereich mit bis zu 250 Personen, im Außenbereich mit bis zu 500 Personen durchgeführt werden. Ein Negativnachweis wird kontrolliert.

Shopping

In Hessen können ab Freitag, 25. Juni, wieder alle Geschäfte ohne Quadratmeterbegrenzung zum Einkaufen geöffnet werden. Diese Regelung war in NRW schon gefallen. Es gilt beim Shoppen in Hessen und NRW aber weiter eine Maskenpflicht - wie auch im öffentlichen Nahverkehr.

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Gastronomie

Anders als in NRW bleibt die Testpflicht in der Innengastronomie in Hessen weiterhin bestehen. In NRW kann man auch ohne Testungen im Innenbereich essen gehen. In beiden Bundesländern besteht die Maskenpflicht.

Hotels

In Hessen ist eine 100-prozentige Auslastung wieder möglich. Tests müssen nur bei der Ankunft vorgelegt werden. In NRW braucht es keine Testungen mehr.

Freizeit

Für den Besuch von Schwimmbädern muss man sich in Hessen weiter anmelden. Es gilt zudem eine Personenbegrenzung. Fitnessstudios können mit einer Kontaktdatenerfassung für die Besucher sowie einem Abstands- und Hygienekonzept ihre Türen öffnen. In NRW kann man ohne Testungen ebenfalls schon das Schwimmbad oder Freibäder besuchen. Freizeitparks können in beiden Bundesländern ohne Test besucht werden.