Brilon/Arnsberg. Das Landgericht Arnsberg hat das Urteil zum „Rustikarl“-Video „Mein Freund ist Sauerländer veröffentlicht.“ - mit einer vielsagenden Begründung.

Von wegen „Heute haben wir verloren“: Die Briloner Punk’n’Roll-Band „Rustikarl“ hat auch in zweiter Instanz den Rechtsstreit um das geforderte Löschen ihres „Mein Freund ist Sauerländer“-Videos gewonnen. Das Landgericht Arnsberg hat in einem am Mittwoch bekannt gegebenen Urteil die Berufung des Pächters des Messinghauser Bergsees zurückgewiesen. Grund: Er habe nicht hinreichend belegen können, dass sein Grundstück zum Zeitpunkt der Dreharbeiten gegen unbefugtes Betreten ausreichend gesichert gewesen war. Damit hat die 3. Zivilkammer unter Vorsitz von Landgerichtspräsident Peter Clemen das Urteil des Amtsgerichts Brilon aus dem Februar vergangenen Jahres bestätigt.

„Mega froh“ ist „Rustikarl“-Frontmann Christian Ester über den Richterspruch, und darüber, dass „das alles jetzt vorbei“ sei und „die Wahrheit gesiegt“ habe. Da ist Matthias Schneider, Pächter des Berg- und Tauchsees, ganz anderer Meinung: Es sei „ein riesen Schmu“, dass die Band und ihre Zeugen mit derart unwahren Aussagen haben durchkommen können.

Pächter: Besucher machen „nur Probleme“

Wie berichtet, wirft Matthias Schneider der Band vor, für den im Februar 2019 gedrehten „Mein Freund ist Sauerländer“-Clip das hoch über dem Bergsee gelegene Plateau unbefugt betreten zu haben. Die Band habe weder eine Genehmigung eingeholt noch sich durch die dortige Umzäunung abhalten lassen. Was ihm dabei noch mehr gegen den Strich geht: Der Pächter befürchtet, das Video könne widerrechtlich weitere Besucher anziehen, die in seinen Augen „nur Probleme“ machen.

Neuer Bassist

Mit weiteren Corona-Lockerungen nimmt „Rustikarl“ zwei Auftritte ins Visier: das „Haste-Open Air“ in Osnabrück im September und das „Rogers“-Konzert im Josefskeller in Marsberg im Oktober.Einspielen muss „Rustikarl“ ihren neuen Bassisten. Fionn Bunse hat nach zweieinhalb Jahren die Band verlassen.Ein Nachfolger ist gefunden, den Namen möchte die Band allerdings noch nicht nennen.Was er laut „Ausschreibung“ mitbringen musste: Trinkfestigkeit - („Bis die Leber brennt“) - und eventuell einen Bass.

Keine Frage: „Der Blaue“, wie der See im Raum Brilon genannt wird, ist seit jeher eine bei der jüngeren Generation beliebte Location für Freizeit und Geselligkeit unter freiem Himmel. Allerdings, so Schneider zur WP, verhalten sich die Besucher heute anders als früher. Will sagen: Dass oft reichlich Müll zurück bleibt, den er auf dem weitläufigen Gelände einsammeln muss.

Die Berufungskammer bestätigte nun, dass das Amtsgericht Brilon „in nicht zu beanstandender Weise“ und nach freier Beweiswürdigung zu der Auffassung gekommen sei, dass das Plateau zum Zeitpunkt des Video-Drehs „nicht unzugänglich“ gewesen sei. Die von der Band und den an den Dreharbeiten beteiligten Zeugen geschilderten Zaunpfähle hätten völlig nachvollziehbar nur als Abgrenzung des dort vorhandenen Brennholzlagerplatzes gehalten werden können.

Ortsbesichtigung nicht aussagekräftig

Der Bergsee-Pächter hält dem Amtsgericht Brilon vor, wohl aus Bequemlichkeit auf eine beantragte Ortsbesichtigung verzichtet zu haben. Das, so jetzt das Landgericht, sei jedoch überhaupt nicht erforderlich gewesen, weil im Februar 2020 ja „nicht mehr der Zustand zum Zeitpunkt des Video-Drehs eingesehen“ werden konnte.

Das konnte die Berufungskammer auch mit den beiden neuen Zeugen nicht klären. Der eine, Eigentümer eines Waldgrundstücks auf dem Plateau, bestätigte das Vorhandensein eines - nämlich seines - Zaunes. Bei ihm hatte sich die Verlobte eines Bandmitglieds um Erlaubnis für den Dreh erkundigt in der Annahme, ihm gehöre das ganze Plateau. Dass dies nicht so sei, will er deutlich gesagt haben. Das hat die Zeugin aber bestritten.

Zur Überzeugung der Kammer seien „beide Aussagen für sich genommen gleich glaubhaft und überzeugend“, es gebe keine Anhaltspunkte dafür, „einem Zeugen mehr als dem anderen zu glauben“. Bei der Zeugin der Band seien „nicht im Ansatz „etwaige Belastungs- und Überschusstendenzen“ zu erkennen gewesen. Auch der vom Kläger angeführte Zeuge habe seine Aussagen „widerspruchsfrei bekundet“, wenngleich - so die Kammer - „deutlich zum Ausdruck gekommen ist, dass ihm insbesondere sein persönliches Auftreten am Herzen gelegen“ habe.

Revision nicht zugelassen

Aus Sicht der Kammer sei es „nicht auszuschließen, dass die Zeugen in dem Telefonat grundsätzlich auch in Teilbereichen aneinander vorbeigeredet haben, so dass letztlich nur die von ihnen bekundete Erinnerungen so wahrgenommen worden sind“.

Die Berufungskammer hatte bei der Verhandlung am 19. Mai versucht, beide Seiten zu einem Vergleich zu bewegen. Das war aber, wie bereits am Amtsgericht Brilon, misslungen. Die Band hatte dem Pächter 2000 Euro und einen Benefiz-Auftritt angeboten. Das kam für den aber ebenso wenig in Frage wie vice versa dessen Vorschlag, das Verfahren gegen Zahlung von 3000 Euro und dem Löschen des Videos bzw. dem Herausschneiden der auf der Klippe gedrehten Sequenzen aus der Welt zu schaffen. Das Gericht hat eine Revision gegen das Urteil nicht zugelassen.