Hochsauerlandkreis. Der HSK bleibt unter der 7-Tage-Inzidenz von 50. Ab 2. Juni treten Lockerungen in Kraft. Neue Regeln gelten in Gastronomie, Einzelhandel und Co.
Es ist sicher. Im Hochsauerlandkreis werden ab Mittwoch, 2. Juni, die Corona-Beschränkungen gelockert. Es profitiert unter anderem die Gastronomie. Dort kann man dann ohne Test oder Negativnachweis im Außenbereich sitzen. Auch die Innengastronomie kann wieder Gäste bewirten – allerdings mit Test und Negativnachweis. Für Gastwirte in Brilon, Olsberg, Marsberg, Winterberg, Medebach und Hallenberg ist das ein weiterer Schritt nach vorne nach dem langen Corona-Lockdown.
Das Land NRW hat ein dreistufiges Lockerungsmodell entwickelt, das regelt, was in Kreisen und kreisfreien Städten vor dem Hintergrund der Corona-Infektionslage erlaubt ist und welche Einschränkungen der Grundrechte bestehen bleiben.
Diese Erleichterungen gelten bei einer 7-Tage-Inzidenz zwischen 50 und 35,1
Kontakte
Treffen im öffentlichen Raum sind ohne Begrenzung erlaubt für Angehörige aus drei Haushalten; außerdem für zehn Personen mit Test aus beliebigen Haushalten. Private Veranstaltungen außen sind zulässig bis zu 100, innen bis zu 50 Gäste mit Test.
Einzelhandel
Reduzierung der Kundenbegrenzung auf eine Person pro 10 Quadratmeter. Im Einzelhandel kann weiterhin ohne Test oder Negativnachweis eingekauft werden.
Gastronomie
Außengastronomie ohne Test. Öffnung von Innengastronomie mit Test und Platzpflicht. Öffnung von Kantinen (für Betriebsangehörige ohne Test).
Bildungsangebote außerhalb der Schule
Präsenzunterricht mit Test ohne Mindestabstände bei festen Sitzplätzen mit Sitzplan. Musikunterricht mit Gesang/Blasinstrumenten innen mit 10 Personen mit Test.
Kinder- und Jugendarbeit
Gruppenangebote innen 20, außen 30 junge Menschen ohne Altersbegrenzung mit Test, auch innen ohne Maske.
Kultur, Jahrmärkte
Konzerte innen, Theater, Oper, Kinos mit bis zu 500 Personen (Sitzplan) und Test, Sitzordnung nach Schachbrettmuster. Jahr- und Spezialmärkte mit Personenbegrenzung, mit Test sind auch Kirmeselemente zulässig.
Sport
Außen Kontaktsport mit bis zu 25 Personen, kontaktfreier Sport ohne Personenbegrenzung. Innen (einschließlich Fitnessstudios) kontaktfreier Sport ohne Personenbegrenzung, Kontaktsport mit bis zu 12 Personen, jeweils mit Kontaktverfolgung und Test. Außen bis zu 1000 Zuschauer, maximal 33 Prozent der Kapazität, ohne Test. Innen bis zu 500 Zuschauer mit Test und Sitzordnung nach Schachbrettmuster jeweils mit Sitzplan.
Freizeit
Öffnung aller Bäder, Saunen und Indoorspielplätze mit Test und Personenbegrenzung, wenn die Landesinzidenz ebenfalls unter 50 liegt. Freizeitparks und Spielbanken mit Test und Personenbegrenzung, wenn Landesinzidenz ebenfalls unter 50. Ausflugsfahrten mit Schiffen, Kutschen, historischen Eisenbahnen und ähnlichen Einrichtungen mit Test.
Beherbergung und Tourismus
Volle gastronomische Versorgung für private Gäste.
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Diese Erleichterungen gelten künftig bei einer 7-Tage-Inzidenz unter 35
Kontakte
Treffen im öffentlichen Raum sind ohne Begrenzung erlaubt für Angehörige aus fünf Haushalten; außerdem für 100 Personen mit Test aus beliebigen Haushalten. Bei privaten Veranstaltungen: Außen bis zu 250 Gäste ohne Test, innen bis zu 100 Gäste mit Test. Partys sind erlaubt: außen bis zu 100, innen bis zu 50 Gäste jeweils mit Test ohne Abstand.
Einzelhandel
Wegfall der Sonderregel für über 800 Quadratmeter große Geschäfte.
Gastronomie
Wenn die Landesinzidenz ebenfalls unter 35 liegt, ist auch die Innengastronomie ohne Test.
Bildungsangebote außerhalb der Schule
Ohne Maske am festen Sitzplatz, wenn die Landesinzidenz ebenfalls unter 35 ist. Auch innen ohne Test.
Kinder- und Jugendarbeit
Gruppenangebote innen 30, außen 50 junge Menschen ohne Altersbegrenzung ohne Test.
Kultur, Jahrmärkte
Veranstaltungen außen und innen, Theater, Oper, Kinos mit bis zu 1000 Personen (Sitzplan) und Test, Sitzordnung nach Schachtbrettmustern. Ab 1. September sind dann möglich: Musikfestivals mit bis zu 1000 Zuschauern mit Test und genehmigtem Konzept, auch Jahr- und Spezialmärkte mit Kirmeselementen ohne Test sowie Volksfeste, Schützenfeste, Stadtfeste bis zu 1000 Besucher mit genehmigtem Konzept. Wenn die Landesinzidenz ebenfalls unter 35 liegt: ohne Besucherbegrenzung.
Sport
Außen und innen Kontaktsport mit bis zu 100 Personen mit Test. Außen über 1000 Zuschauer, maximal 33 Prozent der Kapazität, innen bis zu 1000 Zuschauer mit Test, maximal 33 Prozent der Kapazität, jeweils mit Sitzplan, Sitzordnung nach Schachbrettmuster. Wenn die Landesinzidenz ebenfalls unter 35 ist: Innensport ohne Test. Ab 1. September Sportfeste ohne Personenbegrenzung mit genehmigtem Konzept mit Test.
Freizeit
Freibäder ohne Test, Clubs und Diskotheken mit Außenbereichen bis zu 100 Personen mit Test. Ab 1. September: Wenn die Landesinzidenz ebenfalls unter 35 liegt, öffnen Clubs und Diskotheken auch den Innenbereich und ohne Personenbegrenzung mit Test und genehmigtem Konzept.
Beherbergung und Tourismus
Busreisen ohne Kapazitätsbegrenzung, wenn alle Teilnehmer aus Regionen mit einer Inzidenz unter 35 kommen.