Braunshausen/Winterberg. Auf Euphorie über die Eröffnung nach der Lockdown-Lockerung folgt in einem Land-Hotel Ernüchterung. Es gibt für sie ein elementares Handicap:

Endlich wieder Sonnenschein und warme Temperaturen, endlich wieder Inzidenzen, die die Öffnung der Gastronomie möglich machen. Der Beginn der Biergarten-Saison am Wochenende im Hochsauerlandkreis hätte nicht besser sein können. Oder? Die Euphorie über den langersehnten Start hat für Yvonne und Dirk Knecht, die Inhaber des Hotels Wiesengrund in Braunshausen, einen eher unerwarteten Dämpfer bekommen: „Wir mussten rund 30 Prozent unserer Gäste, die in den Biergarten wollten, wieder wegschicken, weil diese sich der Testpflicht nicht bewusst waren und somit kein negatives Attest vorweisen konnten.“

Der Biergarten am Hotel Wiesengrund.
Der Biergarten am Hotel Wiesengrund. © Rita Maurer | Rita Maurer

Ein Problem ist es für die Gasthöfe in vielen kleinen Dörfern, dass es derzeit keine Testmöglichkeiten in gut erreichbarer Nähe gibt, vor allem nicht am Wochenende. „Viele Gäste kommen auf einer Wanderung oder einer Radtour spontan vorbei. Für sie ist es keine Alternative, sich in Winterberg testen zu lassen und dann wieder zurück nach Braunhausen zu fahren, um ein Bier bei uns zu trinken.“ Teilweise waren Gruppen da, von denen eine Person keinen Test hatte, somit gingen alle wieder. Nur wenige nutzten die Möglichkeit, sich Getränke und Essen abzuholen und in ausreichender Entfernung zu verzehren.

Das Ehepaar Knecht hat zwar extra eine Schulung zum Testen absolviert und eine Berechtigung dafür erworben. Diese gilt aber nur für seine Mitarbeiter, nicht für die Gäste. Ebenfalls kompliziert zu vermitteln sei den Biergarten-Besuchern, dass derzeit Geschäftsreisende die Innenräume ohne Test nutzen können und private Hotelgäste zwar drinnen frühstücken dürfen, andere Mahlzeiten aber draußen einnehmen müssen. Nach der Entwicklung der Inzidenzwerte im HSK zu urteilen, ist zu erwarten, dass ab Mittwoch eine neue Regel gilt, nach der die Testpflicht für einen Besuch von Außengastronomie wegfällt. Sollte es am bevorstehenden langen Wochenende zwischendurch kühl werden und/oder regnen, dürften die Gäste ohne Test jedoch nicht von draußen nach innen wechseln.

Testpflicht häufig nicht bekannt

Yvonne und Dirk Knecht ist es wichtig zu betonen, dass sie nicht gegen die Corona-Schutzmaßnahmen sind, sondern diese sehr penibel einhalten. Aber: „Die Regeln sind kompliziert und ändern sich so oft, dass manche Menschen die Abläufe noch nicht wirklich verstanden haben. Wir sind erschrocken, dass so vielen Leuten die momentane Testpflicht nicht bekannt war, obwohl es ja überall nachzulesen ist und wir speziell auch mit Schildern darauf hinweisen.“ Es sei nicht nur für die Inhaber, sondern vor allem auch für das Personal belastend, immer wieder mit Gästen diskutieren und sie teilweise wegschicken zu müssen. Da entstünde natürlich auch Unmut.

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Der für die Stadtgebiete Winterberg und Hallenberg zuständige Tourismus-Chef Winfried Borgmann kann diese Schwierigkeiten nachvollziehen. Im Raum Winterberg traten sie am Wochenende nicht so geballt auf. Viele Besucher hätten die erforderlichen Test- oder Impfnachweise gehabt oder sich vor Ort nachtesten lassen. Die verschiedenen Teststellen waren zwar gut ausgebucht, es habe jedoch auch noch freie Zeitfenster gegeben. Für das bevorstehende Brückentags-Wochenende werden die Testkapazitäten weiter aufgestockt. Man sei zudem gerade dabei, Testlösungen für die kleineren Orte zu finden, die keine durchgehend geöffneten Testzentren haben; vieles hinge jedoch vom dafür vorhandenen Personal ab.

Es gab für die Knechts und ihr Team aber auch viele positive Momente durch Öffnung der Gastronomie: Einige Stammgäste brachten sogar Blumen mit vor Freude, endlich wieder ein paar Tage Urlaub im Sauerland machen zu können. Insgesamt sei überall große Dankbarkeit und Wertschätzung zu spüren gewesen. Für Yvonne Knecht kommt es genau darauf an: „Diese Herzlichkeit auf beiden Seiten ist es doch, was die Gastronomie ausmacht. Wir möchten die Menschen verwöhnen dürfen, statt sie abzuweisen.“

Was ab dem 2. Juni im HSK gilt

Nachdem der HSK mehrere Tage in Folge unter der 50er-Inzidenzmarke lag, ändern sich auch im Gastronomiebereich wieder einige Regeln; die Lockerungen werden erweitert.

Kontakte: Treffen im öffentlichen Raum sind ohne Begrenzung erlaubt für Angehörige aus drei Haushalten; außerdem für zehn Personen mit Test aus beliebigen Haushalten.

Gastronomie: Außengastronomie ohne Test, Öffnung von Innengastronomie mit Test und Platzpflicht.

Tourismus: volle gastronomische Versorgung für private Gäste