Hochsauerlandkreis. Drei Lockerungsstufen gibt es in NRW. Wo die Inzidenz unter 50 und 35 fällt, treten Lockerungen nicht sofort in Kraft. Das Modell leicht erklärt:

Das Land NRW hat ein dreistufiges Lockerungsmodell entwickelt, das regelt, was in Kreisen und kreisfreien Städten vor dem Hintergrund der Corona-Infektionslage erlaubt ist und welche Einschränkungen der Grundrechte bestehen bleiben:1. die Inzidenzstufe 1, die bei einer 7-Tage-Inzidenz von höchstens 35 vorliegt, 2. die Inzidenzstufe 2, die bei einer 7-Tage-Inzidenz von über 35, aber höchstens 50 vorliegt,und 3. die Inzidenzstufe 3, die bei einer 7-Tage-Inzidenz von über 50 vorliegt. Der Hochsauerlandkreis liegt – Stand 27. Mai – in Stufe 3. Denn die Einteilung in die Stufe mit mehr Freiheiten für Bürgerinnen und Bürger erfolgt stets mit ein paar Tagen Verzögerung – auch im Hochsauerlandkreis.

Wann es weniger Einschränkungen gibt

Im HSK wird dies am 2. Juni der Fall sei, sofern die Inzidenz bis dahin stabil unter 50 bleibt. Dann treten in den 12 Städten und Gemeinden die Lockerungen der Stufe 2 in Kraft. Denn das Land NRW hat auch einen Fahrplan festgelegt, welche Lockerungen, wann in Kraft treten und wann sie bei erneut steigender Inzidenz zurück genommen werden: Die Zuordnung zu einer niedrigeren Inzidenzstufe erfolgt, wenn der jeweilige Grenzwert an fünf aufeinanderfolgenden Werktagen unterschritten wird, mit Wirkung für den übernächsten Tag. Da im HSK die 7-Tage-Inzidenz am 26. Mai erstmal unter dem Wert von 50 lag, tritt im Hochsauerlandkreis die Lockerungsstufe 2 am 2. Juni in Kraft – sofern die Inzidenz bis dahin unter 50 bleibt.

Sobald der HSK fünf Werktage – der Samstag zählt als Werktag – stabil unter 35 liegt, tritt am übernächsten Tag die Lockerungsstufe 1 in Kraft. Also: Die Lockerung kommt erst am siebten Tag der 35-Unterschreitung. Im Hochsauerlandkreis liegt die Inzidenz am 27. Mai bei 34,6. Aber der Krisenstab geht aufgrund der gemeldeten Infektionszahlen davon aus, dass die Inzidenz am 28. Mai wieder über 35 liegt. Daher wird es noch etwas dauern, bis die Lockerungsstufe 1 in Kraft tritt.

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Wann es mehr Einschränkungen gibt

Die Zuordnung zu einer höheren Inzidenzstufe erfolgt, wenn der jeweilige Grenzwert an drei aufeinanderfolgenden Kalendertagen überschritten wird, mit Wirkung für den übernächsten Tag. Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales veröffentlicht für die Kreise und kreisfreien Städte die dort jeweils geltenden Inzidenzstufen und veränderte Einstufungen sowie deren Wirksamkeitsdatum sowie die für das Land geltende Inzidenzstufe täglich aktuell unter www.mags.nrw.de/inzidenzstufen.

In Kommunen mit einer stabilen Sieben-Tage-Inzidenz unter 100 wird Einkaufen im gesamten Einzelhandel ohne vorherigen negativen Corona-Test wieder möglich.