Olsberg-Antfeld. Vier Windräder sollen bei Olsberg-Antfeld gebaut werden, einige Politiker äußern Skepsis. Denn: Die Anlagen gefährden das geplante Gewerbegebiet.

Bei Antfeld sollen vier Windkraftanlagen entstehen. Dafür hat die Firma juwi AG einen Antrag beim HSK eingereicht. In der Olsberger Politik wurde jetzt über die Errichtung diskutiert – einig wurden sich die Fraktionen nicht. Denn: Die Windräder würden nahe der Fläche des geplanten Gewerbegebietes gebaut, das alternativ für dasinterkommunale Gewerbegebiet Olsberg/Brilongeplant ist. Die Stadt bezieht nun Stellung zu den Plänen und erklärt, dass die Pläne für das Gewerbegebiet nicht ad acta gelegt werden.

Der Plan

Vier Windräder sollen bei Antfeld entstehen, mit einer Nabenhöhe von 161 Metern und einer Gesamthöhe von 240 Metern – der dann höchsten in NRW. Nach Aussage der möglichen Betreiber wird ein Energieertrag von 14 Mio. kWh pro Windkraftanlage, insgesamt also 56 Mio. kWh pro Jahr erwartet. Das Investitionsvolumen beläuft sich auf rd. 25 Millionen Euro. Der Antrag der Firma Juwi AG liegt dem HSK vor, der wiederum den Antrag an die Stadt Olsberg zur Kenntnisnahme weitergeleitet und um Stellungnahme gebeten hat. Schon der Ausschuss Planen und Bauen hatte die Sachdarstellung zur Kenntnis genommen und für das Vorhaben das bauplanungsrechtliche Einvernehmen empfohlen.

Das Problem

Problematisch ist laut Ratsvorlage die Nähe zum ehemaligen Interkommunalen Gewerbegebiet Olsberg/Brilon. Diese Fläche liegt genau zwischen dem geplanten Windpark und der Ortslage von Altenbüren. Die Realisierung eines Industrie- oder Gewerbegebietes an dieser Stelle ist unabhängig von der Kündigung der Interkommunalen Zusammenarbeit durch die Stadt Brilon nach wie vor möglich. Aber: Bisher besteht noch kein Bebauungsplan. Und: „Laut Immissionsgutachten des Antragstellers werden die zulässigen Lärmwerte an der nächstgelegenen Wohnbebauung in Altenbüren nachts voll ausgeschöpft bzw. leicht überschritten.“

Was sagt der Bürgermeister?

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„Die Pläne für ein mögliches Gewerbegebiet an dieser Stelle sind ausdrücklich nicht beendet. Die Flächen, die dafür vorgesehen sind, sind durch die Planungen der Firma Juwi AG für einen Windpark mit reinem Blick auf die dafür vorgesehenen Flächen nicht betroffen“, so Bürgermeister Wolfgang Fischer auf WP-Anfrage. Und die Einschränkungen durch den Schall der Windräder? „Bedingt durch mögliche Schallemissionen des Windparks wäre ein geräuschrelevanter Nachtbetrieb im Gewerbegebiet nicht oder nur stark eingeschränkt möglich. Ebenso wären im Gewerbegebiet eine Wohnnutzung für Aufsichts- und Bereitschaftspersonen sowie Betriebsinhaber und Betriebsleiter kritisch oder nicht zulässig.“ In der vergangenen Ratssitzung hielt sich der Bürgermeister allerdings zurück, was eine Stellungnahme zu der Errichtung der Windräder angeht. Diskussionen gab es dennoch.

Was sagen die Fraktionen?

Die FDP-Fraktion hat in der Ratssitzung gegen die Erteilung des Einvernehmens für die Planungen der vier Windräder in Antfeld gestimmt – und stellte damit die einzigen „Nein“-Stimmen. „Es ist erstaunlich, dass eine so schwerwiegende Entscheidung einfach durchgewunken wird“, sagt Didi Burmann, Ratsvertreter der FDP Olsberg. „Besonders bemerkenswert ist, dass sich der CDU-Vertreter aus Antfeld mit seiner Enthaltung nicht klar positioniert, obwohl sein Dorf massiv von den Planungen betroffen ist.“ Neben der FDP-Meinung, dass die Windräder nicht in die Wälder und auf die Höhenzüge gehören, gebe es noch weitere Aspekte, die gegen den Bau sprechen. Damit bezieht sich die FDP auf die zuvor erläuterten Probleme für das Gewerbegebiet Antfeld-West. „Wir haben erst vor wenigen Monaten einen Haushalt verabschiedet, der auf Kante genäht ist und da müssen wir in den nächsten Jahren vor allem auf der Einnahme-Seite etwas tun. Durch die getroffene Entscheidung schränken wir die Entwicklungsfähigkeit unserer Gewerbeflächen massiv ein.“, so Dominik Stahl, Vorsitzender der FDP Fraktion.

Jochen Siedhoff, CDU-Fraktion, äußert sich für die Errichtung der Windräder – wie der Großteil des Rates: „In Zeiten des Klimawandels und der Energiewende können wir uns alternativen Energien nicht verschließen, ein Blick aus dem Fenster zeigt es: die abgeernteten Flächen sehen wie Mondlandschaften aus.“ Karl Heinz Weigand, BÜNDNIS 90/GRÜNE, argumentiert für die Windräder: „Regenerative Energie hat unsere Fraktion von Anfang an befürwortet. Die Energiewende ist ohne Windkraft nicht möglich. Olsberg steht an letzter Stelle was den Ausbau angeht. Und unsere Generation ist die letzte, die das Pariser Klimaabkommen erreichen kann.“ Er weist ausdrücklich daraufhin, dass im Sauerland die besten Chancen für eine effektive Nutzung von Windenergie bestünden und gerade Bürgerwindparks oftmals Erfolgsmodelle sein könnten. „Unsere Fraktion wird ein einvernehmliches Go erteilen und sich so dem wegweisenden Urteil des Bundesverfassungsgerichtes zum Klimaschutz beugen.“

Hubertus Schulte, Leiter des Fachbereichs Bauen und Stadtentwicklung, erläuterte, die Firma juwi sei bereit, jeweils einen Anteil an die betroffenen drei Kommunen Brilon, Bestwig und Olsberg zu zahlen. Für die Stadt Olsberg wären dies etwa 70.000 Euro. Er betonte weiterhin, dass die finale Entscheidung nicht bei der Stadt Olsberg liege.

Wie geht es weiter?

Schlussendlich erteilt die Stadt Olsberg ihr planungsrechtliches Einvernehmen für dieses Vorhaben – mit 28 Ja-Stimmen, zwei Nein-Stimmen und zwei Enthaltungen. In ihrer Stellungnahme im Rahmen der Offenlage der Antragsunterlagen weist die Stadt Olsberg aber auf die möglichen Konflikte hinsichtlich des Gewerbegebietes hin und bittet den HSK, dies im Rahmen einer Abwägung zu berücksichtigen. „Wie eventuelle Lösungen aussehen könnten, müsste bei der Genehmigungsbehörde – also dem HSK – erfragt werden. Gleichwohl haben die beschriebenen möglichen Nutzungskonflikte keinerlei Auswirkungen auf die Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens“, erklärt Wolfgang Fischer im Nachgang gegenüber der WP. „Es gibt aus städtebaulicher Sicht keine Gründe, die gegen die Erteilung des Einvernehmens sprechen.“ Denn: Wird ein gemeindliches Einvernehmen – entgegen einer geltenden Rechtslage – versagt, kann eine Aufsichtsbehörde – im konkreten Fall der HSK – ein nicht erteiltes Einvernehmen ersetzen. Das bedeutet, dass die Entscheidung über die Errichtung schlussendlich beim Kreis liegt.