Hochsauerlandkreis. Die Inzidenz im HSK liegt bei 34,6. NRW gibt einen 3-Stufen-Plan, der Lockerungen vor. Jetzt ist klar, wann es im HSK welche Schritte geben kann.

Das Land NRW hat am Mittwochnachmittag ein dreistufiges Corona-Lockerungsmodell vorgestellt. Neu ist, dass es weitreichende Lockerungen in den Bereichen Gastronomie, Kultur, Sport, Freizeit oder bei den privaten Kontakten gibt, wenn die 7-Tage-Inzidenz unter 35 fällt. Das ist im Hochsauerlandkreis seit Donnerstag, 27. Mai, der Fall – wenngleich knapp: Die HSK-Inzidenz liegt bei 34,6. Allerdings: Bereits jetzt ist sicher, dass der HSK am Freitag wieder über die 7-Tage-Inzidenz von 35 steigt. Dennoch sind weitere Lockerungen in Sichtweite.

Und zwar ab dem 2. Juni, sofern die Inzidenz bis dahin stabil unter 50 bleibt. Denn das Land NRW hat auch einen Fahrplan festgelegt, welche Lockerungen, wann in Kraft treten und wann sie bei erneut steigender Inzidenz zurück genommen werden: Die Zuordnung zu einer niedrigeren Inzidenzstufe erfolgt, wenn der jeweilige Grenzwert an fünf aufeinanderfolgenden Werktagen unterschritten wird, mit Wirkung für den übernächsten Tag. Da im HSK die 7-Tage-Inzidenz am 26. Mai erstmal unter dem Wert von 50 lag, tritt im Hochsauerlandkreis die Lockerungsstufe 2 am 2. Juni in Kraft – sofern die Inzidenz bis dahin unter 50 bleibt.

Die Zuordnung zu einer höheren Inzidenzstufe erfolgt, wenn der jeweilige Grenzwert an drei aufeinanderfolgenden Kalendertagen überschritten wird, mit Wirkung für den übernächsten Tag. Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales veröffentlicht für die Kreise und kreisfreien Städte die dort jeweils geltenden Inzidenzstufen und veränderte Einstufungen sowie deren Wirksamkeitsdatum sowie die für das Land geltende Inzidenzstufe täglich aktuell unter www.mags.nrw.de/inzidenzstufen.

In Kommunen mit einer stabilen Sieben-Tage-Inzidenz unter 100 wird Einkaufen im gesamten Einzelhandel ohne vorherigen negativen Corona-Test wieder möglich.

Was gilt bei einer Inzidenz zwischen 35 und 50?

In diesem Fall gilt z.B.:

Kontakte: Treffen im öffentlichen Raum sind ohne Begrenzung erlaubt für Angehörige aus drei Haushalten;außerdem für zehn Personen mit Test aus beliebigen Haushalten.

Kultur: Konzerte innen, Theater, Oper, Kinos mit bis zu 500 Personen (Sitzplan) und Test, Sitzordnung nach Schachtbrettmuster.

Gastronomie: Außengastronomie ohne Test, Öffnung von Innengastronomie mit Test und Platzpflicht.

Tourismus: volle gastronomische Versorgung für private Gäste

Was gilt bei einer Inzidenz unter 35 im HSK?

In diesem Fall gilt beispielsweise:

  • Treffen im öffentlichen Raum sind ohne Begrenzung erlaubt für Angehörige aus fünf Haushalten;außerdem für 100 Personen mit Test aus beliebigen Haushalten.
  • Veranstaltungen außen und innen, Theater, Oper, Kinos mit bis zu 1.000 Personen (Sitzplan) und Test, Sitzordnung nach Schachtbrettmuster, nicht-berufsmäßiger Probenbetrieb innen mit 30 bzw. 50 Personen, mit Test, mit Gesang / Blasinstrumenten sind erlaubt.
  • Außen und innen Kontaktsport mit bis zu 100 Personen mit Test. Außen über 1.000 Zuschauer, max. 33 Prozent der Kapazität, innen bis zu 1.000 Zuschauer mit Test, max. 33 Prozent der Kapazität, jeweils mit Sitzplan, Sitzordnung nach Schachtbrettmuster sind erlaubt.
  • Freibäder können ohne Test öffnen, Bordelle und vergleichbare Einrichtungen mit Test besucht werden, Clubs und Diskotheken mit Außenbereichen bis zu 100 Personen können mit Test besucht werden.
  • Bei privaten Partys sind außen bis zu 250 Gäste ohne Test erlaubt, innen bis zu 100 Gäste mit Test.
  • Bereit bei einer Inzidenz ab 50 gilt: Außengastronomie kann ohne Test für Gäste öffen und die Öffnung von Innengastronomie mit Test und Platzpflicht.