Meschede/Brilon. Auch beim Friseur-Besuch gelten aufgrund der bundesweiten Corona-Notbremse neue Regeln. Das wissen aber noch nicht alle Kunden. Die Fakten:

Für Friseurmeisterin Nicole Bunse hat der Dienstag nicht gut begonnen: Direkt die erste Kundin, die am Morgen einen Termin hatte, wusste nicht, dass seit dem 24. April auch beim Friseur ein Corona-Schnelltest vorgelegt werden muss. Im Laufe des Tages gab es gestern insgesamt fünf Stunden Ausfall. „Für uns Friseure ist das eine betriebswirtschaftliche Katastrophe“, so die Inhaberin des Briloner Salons „Cut’n more“.

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Digitale Innungsversammlung

Nicole Bunse ist Friseurmeisterin und stellvertretende Obermeisterin der Friseur-Innung Meschede/Brilon. Am Montag hat sie an der Innungsversammlung teilgenommen, die Coronabedingt in diesem Jahr nur online stattfinden konnte. Auch dort sei deutlich geworden, dass viele Kunden noch gar nicht mitbekommen haben, dass aufgrund der bundesweiten Corona-Notbremse seit Samstag auch für die Friseure im HSK neue Regeln gelten. Und so passiert es, dass Kunden zu ihrem Termin kommen, keinen Negativ-Test vorweisen können und auch keine FFP-2-Maske dabei haben. Beides ist aber nun gefordert.

Die aktuellen Regelungen

Die Verbraucherzentrale NRW hat alle aktuellen Infos zum Besuch beim Friseur, im Barbershop, im Kosmetikstudio und bei der Fußpflege zusammengestellt.

Infos: www.verbraucherzentrale.nrw/aktuelle-meldungen

Kurzfristige Absagen

In dieser Woche hat Nicole Bunse zudem bereits mehrere kurzfristige Termin-Absagen bekommen. Das ist bitter für die Friseurmeisterin, denn teilweise sind im Kalender Termine eingetragen, die über mehrere Stunden gehen.

Nicole Bunse, stellv. Obermeisterin Friseurinnung Meschede/Brilon.
Nicole Bunse, stellv. Obermeisterin Friseurinnung Meschede/Brilon. © Privat

Da klafft dann natürlich eine große Lücke und ein entsprechender Verdienstausfall. Als Grund für die Absage geben viele Kunden an, dass sie es terminlich nicht mehr schaffen, sich rechtzeitig vor ihrem Friseur-Termin testen zu lassen, zumal der Test nicht älter als 24 Stunden sein darf. Selbst-Tests dürfen nicht akzeptiert werden. Die Kunden müssen, so schreibt die Friseurmeisterin auf ihrer Homepage, eine zertifizierte Bescheinigung in Papierform oder als Mail vorlegen. Bei der Innungsversammlung sei auch ein weiteres Problem thematisiert worden, so Nicole Bunse: „Wir Friseure tauchen nach wie vor in keiner Priorisierungsliste zum Impfen auf. Und, dass, obwohl wir teilweise über mehrere Stunden sehr nah am Kunden arbeiten“, spricht die stellv. Obermeisterin auch die Kritik vieler Kollegen und Kolleginnen an.

Planung sehr schwierig

Sie betont, dass die Friseure in der nun schon seit über einem Jahr andauernden Corona-Pandemie sehr viele Schutzmaßnahmen umsetzen: Erhöhte Hygiene-Anforderung, Einhaltung der Abstands-Regeln, Hand-Desinfektion, Formulare zur Kontakt-Nachverfolgung usw. gehören inzwischen schon lange zum Arbeits-Alltag.

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Was ihr aber zu schaffen macht, ist der „Dschungel an Auflagen und, dass ich kaum noch planen kann, da sich die Situation immer wieder kurzfristig verändert.“ Die Auftragslage sei durch die aktuellen Bestimmungen zurzeit sehr ungewiss und sie könne nicht sagen, ob sie eventuell wieder Kurzarbeit anmelden muss. Sie sagt aber auch: „Wir sind froh und dankbar für jeden Kunden, der uns besuchen kommt. Ich hoffe, wenn sich die neuen Regeln eingespielt haben, entspannt sich die Situation wieder für uns.“

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