Hochsauerlandkreis. Der Corona-Inzidenzwert im HSK steigt. Schule und Einkaufen: Welche Einschränkungen gelten ab welchem Wert – und vor allem wann. Alle Fakten:
Ab Donnerstag, 29. April, ist nach der aktualisierten Allgemeinverfügung des NRW-Gesundheitsministeriums nach § 28b des Infektionsschutzgesetzes, die am Dienstag, 27. April, 15 Uhr, beim Hochsauerlandkreis eingegangen ist, der Einkauf mit Terminvereinbarung nicht mehr möglich. Der Kreis hatte an drei aufeinanderfolgenden Tagen die Inzidenz von 150 überschritten. Geschäfte mit Waren, die nicht zum täglichen Bedarf zählen, müssen schließen. Restaurants, Cafés, Imbisse, Kneipen und andere gastronomische Einrichtungen müssen geschlossen bleiben. Ein Außer-Haus-Verkauf von Speisen und Getränken ist zulässig, allerdings muss beim Verzehr ein Abstand von mindestens 50 Metern zur Verkaufsstelle eingehalten werden.
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Die 7-Tage-Inzidenz lag am Freitag im HSK noch bei 145, am Samstag, Sonntag und am Montag dann über der Marke von 150. Für Geschäfte gilt die 150er Marke.
Verbot könnte schon Mittwoch gelten
Es gilt damit nur noch das so genannte „Click und Collect. Es könnten noch Waren abgeholt werden. In der Nachbarstadt Paderborn gilt diese Verschärfung ab dem 28. April.
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Was die Verordnung bestimmt
Ausgenommen davon sind laut § 28 b des neuen, bundesweit geltenden Infektionsschutzgesetzes die Geschäfte des täglichen Bedarfs (priorisierte Läden) wie Supermärkte, Wochenmärkte, auf denen nur Lebensmittel verkauft werden, Getränkemärkte, Reformhäuser, Babyfachmärkte, Apotheken, Sanitätshäuser, Drogerien, Optiker, Hörakustiker, Tankstellen, Stellen des Zeitungsverkaufs, Buchhandlungen, Blumenfachgeschäfte, Tierbedarfsmärkte, Futtermittelmärkte, Gartenmärkte und der Großhandel. Sie dürfen jedoch nur ihr übliches Sortiment verkaufen. Dabei müssen Mindestabstände eingehalten werden. Die Kunden müssen in geschlossenen Räumen eine medizinische Maske oder eine Atemschutzmaske (FFP 2 oder vergleichbar) tragen. Die Zahl der gleichzeitig im Ladengeschäft anwesenden Kunden ist begrenzt. Buchhandlungen sind im neuen Infektionsschutzgesetz ausdrücklich genannt und somit privilegiert.
Bei einem Inzidenzwert von 101 bis 150 sind aktuell der Einkauf nach vorheriger Terminbuchung erlaubt, maximal mit einem Kunden pro 40 Quadratmeter Verkaufsfläche, außerdem ist ein tagesaktuelles negatives Testergebnis erforderlich. Bei einem Inzidenzwert über 150 aber sind die Geschäfte zu schließen.
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Für Supermärkte, also für die Versorgung des täglichen Bedarfs, gilt weiter: Für die ersten 800 Quadratmeter an Verkaufsfläche eine Begrenzung auf einen Kunden pro 20 Quadratmeter, bei Verkaufsflächen größer als 800 Quadratmeter Begrenzung auf 40 Quadratmeter.
Was an den Schulen passiert
Bei den Schulen treten Veränderungen erst bei dem Inzidenzwert ab 165 auf. Diesen Wert hat der Hochsauerlandkreis mit 174 am Dienstag überschritten. Das heißt: Ab kommenden Montag gibt es keinen Wechselunterricht mehr, sondern es gilt komplett Distanzunterricht, sofern auch an den kommenden tagen die Inzidenz über 165 bleibt. „Davon gehen wir aus“, sagt Kreissprecher Martin Reuther.