Brilon/Winterberg. Mit 3,7 Kilo Marihuana soll ein 26-Jähriger laut Anklage im Raum Winterberg gedealt haben. Doch die Beweisführung gestaltet sich schwierig.

Außer Spesen nichts gewesen: Fünfeinhalb Stunden war der Zeuge aus dem Raum Heidelberg mit dem Zug unterwegs, um am nächsten Morgen um 9 Uhr pünktlich vor dem Schöffengericht Brilon zu erscheinen.

Und dann war schon nach zehn Minuten alles wieder vorbei. Denn der 24-Jährige konnte nichts zu den Umständen sagen, die einen 26 Jahre alten Mann aus dem Hessischen auf die Anklagebank gebracht haben. Mit 3,7 Kilo Marihuana soll er im Raum Winterberg gedealt haben, etwa 25.000 Euro soll er zwischen Juli 2019 und Ende Januar 2020 bei den Geschäften eingenommen haben.

Angeklagter schweigt

Damals hatte die Kripo die Winterberger Rauschgiftszene aufgemischt. Der mittlerweile an die Bergstraße verzogene Zeuge selbst war dabei verhaftet und im vergangenen Spätsommer zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und neun Monaten auf Bewährung verurteilt worden. Dass der Angeklagte mit Marihuana handele, habe er nicht gewusst, von ihm habe er nichts bezogen, überhaupt: Er kenne ihn nur flüchtig: „Hallo, und das war’s.“

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Der Prozesstag war der zweite in dem Verfahren gegen den 26-Jährigen. Das Gericht hat es nicht leicht mit der Beweisführung. Denn auf Anraten seines Anwalts schweigt er. Sein Mandant, so hatte der Verteidiger zum Auftakt gesagt, lasse sich noch nicht zur Sache ein. Das Gericht möge „doch erst klären, ob das alles so stattgefunden hat. Denn wenn nicht, kann mein Mandant dazu nichts sagen.“

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Nichts zu den Vorwürfen zu sagen brauchten am ersten Tag auch die beiden Zeugen, mit denen der Angeklagte gedealt haben soll. Beide haben ein Aussageverweigerungsrecht. Der eine, weil er im vergangenen Jahr selbst eine Freiheitsstrafe von einem Jahr und neun Monaten kassiert hatte. Dagegen ist er in Berufung gegangen, das Urteil ist also noch nicht rechtskräftig. Und der andere, weil er noch auf seinen eigenen Prozess wartet. Beide Verhandlungen sind bereits terminiert, sie finden im Juni statt.

Andere Verfahren abwarten

Nach einem Rechtsgespräch mit der Staatsanwältin und dem Verteidiger sagte der Vorsitzende, Richter Neumann, dass die am ersten Verhandlungstag lediglich seitens der Kripo vorgetragenen Aussagen „zu vage“ seien, um die „Tat sicher nachzuweisen“. Neumann: „Wir kommen hier nicht weiter.“

Deshalb setzte das Gericht das Verfahren bis zum Abschluss der beiden anderen aus. Dabei wird auch die Rolle des Angeklagten zur Sprache kommen, und außerdem haben die beiden Zeugen aus dem ersten Verhandlungstag kein Aussageverweigerungsrecht mehr.