Hochsauerlandkreis. Im HSK-Impfzentrum mussten zuletzt wiederholt Menschen abgewiesen werden. Das beruht auf Missverständnissen. Was beachtet werden muss:

Der Hochsauerlandkreis weist daraufhin, dass zum Impftermin mitgenommene Lebenspartnerinnen und Lebenspartner nur geimpft werden können, wenn vorab für sie ein Impftermin vereinbart wurde.

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Bei der kurzfristig anberaumten Sonderaktion von Ostersamstag bis Ostermontag konnten über 60-Jährige Termine für sich und ihren Lebenspartner für den Impfstoff AstraZeneca vereinbaren. Vorausgesetzt, die Person ist ebenfalls über 60 Jahre alt.

Nur für bestehende Termine stehen Impfdosen bereit

Um einen zu großen Andrang zu vermeiden, wird der Personenkreis ab 70 Jahren jahrgangsweise angeschrieben. Die angeschriebenen 79-Jährigen können seit dem 6. April einen Termin für sich buchen und zusätzlich auch für den Lebenspartner. Hierbei spielt das Alter des Lebenspartners keine Rolle, da die Altersgruppe mit Biontech geimpft wird. Die Impflinge über 80 Jahre mit bereits gebuchten Terminen können eine Begleitperson (Lebenspartner oder andere Angehörige) mitbringen, diese wird aber nicht automatisch mitgeimpft. Nur für bestehende Termine stehen Impfdosen bereit. Die Möglichkeit von Partnerbuchungen gilt ausdrücklich nur für neue Terminvereinbarungen.

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Vermehrt musste das Impfzentrum in den letzten Tagen die Begleitpersonen bzw. die Lebenspartner abweisen, da für sie kein Termin reserviert wurde. Zuständig für die Terminvergabe ist die KVWL unter www.116117.de oder telefonisch unter 0800 116117-02.

Bei der Wahrnehmung der Termine bittet das Impfzentrum darum, die vereinbarten Uhrzeiten möglichst einzuhalten, um lange Wartezeiten zu vermeiden. Es ist nicht nötig, ein bis zwei Stunden vor dem Termin anzureisen