Paderborn/Marsberg. Der Verdachtsfall der Geflügelpest in Lichtenau bei Marsberg hat sich bestätigt. Alle Tiere der Zucht wurden getötet. Die Gefahr ist groß.
Es ist offiziell: In einer Hobby-Haltung in Lichtenau-Henglarn ist die Geflügelpest ausgebrochen. Des Friedrich-Löffler- Instituts (FLI, Bundesforschungsinstitut für Tiergesundheit) hat den Verdacht jetzt bestätig. Es handelt sich um die hochansteckende Form der Geflügelpest (Influenza Virus A Subtyp H5N8). Eine Ansteckung endet bei Hühnern und Puten innerhalb kürzester Zeit tödlich. Die Geflügelpest, auch Vogelgrippe genannt, ist eine anzeigepflichtige Tierseuche. Eine Gefahr für Menschen besteht nicht.
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Landwirtschaft drohen erhebliche wirtschaftliche Schäden
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Der Landwirtschaft drohen aber erhebliche wirtschaftliche Schäden. „Um eine weitere Ausbreitung auf andere Haltungen zu verhindern, haben wir einen Sperrbezirk und eine Beobachtungsgebiet um das Ausbruchsgeschehen erlassen“, erklärt Dr. Elisabeth Altfeld, leitende Veterinärin des Kreises Paderborn. Weiterhin gilt uneingeschränkte Aufstallungspflicht für das gesamte Kreisgebiet.
Der Sperrbezirk umfasst einen Radius von drei Kilometern Durchmesser um die betroffene Hobbyhaltung. In dem Sperrbezirk liegen nach jetzigem Wissensstand 77 Geflügelhaltungen. Die überwiegende Zahl Hobbyhaltungen. 69 dieser Geflügelhaltungen halten unter 50 Tiere. Insgesamt werden im Sperrbezirk rund 20.000 Tiere gehalten. Die Veterinäre des Kreises werden im Sperrbezirk Geflügelhaltungen überprüfen und falls erforderlich weitere Untersuchungen einleiten.
Radius von 10 km bis Meerhof
Das Beobachtungsgebiet umfasst einen Radius von zehn Kilometer um die betroffene Geflügelhaltung. Das Gebiet reicht bis über die Kreisgrenze in den HSK hinein. In dem Beobachtungsgebiet im Kreis Paderborn sind nach derzeitigen Wissenstand 358 Geflügelhaltungen ansässig – auch hier überwiegend Hobby-Haltungen. Hier geht der Kreis Paderborn zurzeit von rund 185.000 Tieren aus. In diesem Gebiet werden die Veterinäre nach einer Risiko-Analyse die Geflügelhaltungen überprüfen.
Aufgrund der örtlichen Nähe zum Ausbruchsort legt der HSK mit Allgemeinverfügung im nördlichen Stadtgebiet Marsberg (Bereich Meerhof) ebenfalls ein Beobachtungsgebiet fest, das sich an das vom Kreis Paderborn anschließt. Für das Beobachtungsgebiet ordnet das Veterinärsamt des HSK gleichzeitig die Aufstallungspflicht an. Das bedeutet das sämtliche Geflügel in geschlossenen Ställen oder Volieren untergebracht werden müssen.
Die tierseuchenrechtliche Allgemeinverfügung wird in einem Sonderamtsblatt des Hochsauerlandkreises mit genauer Gebietsbeschreibung veröffentlicht.