Brilon/Olsberg/Hallenberg. Ein Mann aus Olsberg steht als Drogendealer vor Gericht. Er streitet alles ab. Hat der Mann, der ihn anschwärzte Angst vor dem echten Dealer?

Ohne ihn ging es nicht: Weil der Zeuge, durch den das Drogen-Verfahren gegen einen Mann aus Olsberg überhaupt in Gang gekommen war, am Donnerstag nicht zum Prozess in Brilon erschien, musste das Schöffengericht die Verhandlung vertagen und einen neuen Termin ansetzen. Zu dem soll der Zeuge von der Polizei vorgeführt werden.

Hallenberger möchte Haft vermeiden

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Vielleicht kann sich der Streifenwagen die Fahrt von Hallenberg nach Brilon aber auch sparen. Denn eventuell muss der Zeuge ja auch schon aus einer Justizvollzugsanstalt anreisen. Denn Ende März geht es am Landgericht Arnsberg für ihn um anderthalb Jahre hinter Gittern. Dazu hatte das Schöffengericht Brilon den Hallenberger im November wegen unerlaubten Drogenhandels und -besitzes verurteilt. Und zwar ohne Bewährung. Die Haft möchte der Hallenberger durch die Berufung in Arnsberg aber gerne vermeiden.

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Alleinverdiener mit festem Arbeitsplatz

In seinem eigenen Verfahren hatte der Hallenberger die gegen ihn erhobenen Vorwürfe umfassend gestanden. 454 blaue und 95 graue Ecstasy-Tabletten habe er vertickt. Als Bezugsquelle hatte er den 30-jährigen Olsberger angegeben. Insgesamt 500 blaue und 200 graue Pillen will er von ihm erhalten haben.

Das streitet der Angeklagte aber rundherum ab. Ja, Joints geraucht habe er schon mal, aber mit synthetischen Drogen und Dealen habe er nichts am Hut: „Wegen sowas will ich mir doch nicht die Zukunft verbauen. Ich stehe mit beiden Beinen im Leben,“ sagte der bisher nicht vorbestrafte Angeklagte, Vater von zwei kleinen Kindern, der als Alleinverdiener mit festem Arbeitsplatz seine Familie versorgt.

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Nichts belastendes gefunden

Den Belastungszeugen kenne er nur flüchtig über eine gemeinsame Bekannte. Dass der ihn beschuldige, gleich kiloweise Pillen zu bunkern, könnte einen Grund haben: „Vor mir braucht er sich nicht zu fürchten.“ Hätte der Hallenberger, um mit einem strafmildernden Geständnis seinen Kopf aus der Schlinge zu ziehen, seine tatsächliche Bezugsquelle offenbart, „hätten die ihm vielleicht andere Leute vorbeigeschickt“. Bei einer Hausdurchsuchung war in der Tat bei dem 30-Jährigen nichts Belastendes gefunden worden.

Für das Prozess-Schwänzen hat der Hallenberger eine Ordnungsstrafe von 100 Euro erhalten. Die kann er auch zwei Tage hinter Gittern absitzen. Die wegen des neuen Termins entstandenen Kosten muss er ebenfalls tragen.