Olsberg/Arnsberg. Ein 37-Jähriger ist angeklagt, ein damals neunjähriges Mädchen schwer sexuell missbraucht zu haben. Nun hat das Mädchen am Landgericht ausgesagt.
Auch am zweiten Verhandlungstag vor der 2. Großen Strafkammer des Landgerichtes in Arnsberg blieb der 37-jährige Angeklagte dabei und bestritt den Vorwurf der Staatsanwaltschaft, die damals 9-jährige Tochter eines ihm bekannten Ehepaares in zwei Fällen in seiner Wohnung in Olsberg missbraucht zu haben.
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Dem Vorwurf zufolge soll er sich und das Kind teils entkleidet, sich auf sie gelegt und selbst befriedigt haben. Die Staatsanwaltschaft klagt den Mann wegen schweren sexuellen Missbrauchs an. Zu Beginn der Verhandlung wurde die heute 10-jährige Schülerin unter Ausschluss der Öffentlichkeit angehört. Im Anschluss daran sagte erneut ihre Mutter aus.
Tochter vertraute sich Mutter an
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Sie gab an, dass sich ihre Tochter ihr anvertraut und detaillierte Angaben gemacht habe. Sie habe die Angelegenheit zunächst nicht glauben wollen, weil man mit der Familie des Angeklagten lange gut befreundet gewesen sei. 2015 seien sie zusammen aus Afghanistan nach Deutschland geflüchtet und hatte in Olsberg jeweils eine Wohnung gefunden. Ihre Freundschaft endete 2016 als auf einem Handy ein Bild auftauchte, das den Angeklagten mit der damals noch ledigen Mutter des mutmaßlich geschädigten Kindes in Afghanistan zeigte. „Weil ihr Ehemann eifersüchtig war, hat er zusammen mit seiner Frau die Tochter beeinflusst, dieses Märchen zu erzählen“, sagte der Angeklagte, „Es ist alles erlogen.“
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Warum er dann aber, wenn es stimmen sollte, zu dem Kind gesagt hat, er werde sie, wenn sie darüber spreche in einen Fluss werfen, wenn sie aber schweige, werde er ihr alles kaufen, was sie wolle, blieb unbeantwortet.
Entscheidung über Antrag steht aus
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Im Verlauf der Verhandlung stellte sich die Frage, ob der Angeklagte eventuell pädophil veranlagt sei. Dies bestritt er allerdings und sein Rechtsbeistand stellte einen Beweisantrag, wonach in einem Gutachten festgestellt werden soll, dass der Angeklagte keine Neigung habe, sich Kindern gegenüber in dieser Weise zu nähern.
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Die Staatsanwaltschaft legte diesen Antrag jedoch ab und erklärte: „Es gibt genug Fälle, in denen Kinder von Männern missbraucht wurden, die nicht pädophil sind.“ Zu diesem Thema gab der Anwalt der Nebenklage an, dass es in Afghanistan vielfach vorkomme, dass Männer zu Kindern ein sexuelles Verhältnis haben, ohne pädophil zu sein. Der Vorsitzende stellte klar, das Gericht werde bis zur nächsten Verhandlung über den Antrag der Verteidigerin entscheiden.