Winterberg/Arnsberg. Fristlos hatte das Krankenhaus Winterberg im Frühjahr den Chef der Inneren gefeuert. Der Prozess am Arbeitsgericht ist beendet.

Das St. Franziskus-Hospital Winterberg und dessen früherer Chefarzt der Inneren Abteilung haben sich getrennt, es aber nicht auf ein Urteil ankommen lassen. Der beim Kammertermin in Brilon am 13. November für den 1. Dezember angesetzte Verkündigungstermin fand nicht statt. „Beide Parteien haben sich in einem schriftlichen Verfahren verglichen“, so der stv. Sprecher des Arbeitsgerichts Arnsberg, Martin Banse, auf Anfrage der WP. Details zum Ausgang des Verfahrens könne er deshalb nicht mitteilen.

Neu-Organisation beim Lockdown

Wie berichtet, hatte das Krankenhaus dem Chefarzt im Frühjahr die fristlose Kündigung ausgesprochen, weil der Arzt sich seinen Urlaub erschlichen haben soll. Diesen Eindruck hatte er bei der Geschäftsführung erweckt, als er seinen Ende vergangenen Jahres für März angemeldeten Urlaub wegen der durch den Corona-Lockdown notwendigen organisatorischen und dienstlichen Abläufe nicht hätte nehmen können. Und wegen der Aufteilung der Belegschaft in zwei unabhängige Teams war er zudem auch für Rufbereitschaft eingeteilt, von der er sich eigentlich arbeitsvertraglich hatte freistellen lassen.

Richter: Eindruck eines „Geschmäckles“ nachvollziehbar

Am Tag, nachdem den Mitarbeitern die Lockdown-Dienstregelung mitgeteilt worden war, konsultierte der Chefarzt wegen Bandscheiben-Beschwerden einen früher ebenfalls am St. Franziskus-Hospital tätigen, Anfang 2020 aber nach Korbach gewechselten, Kollegen. Der schrieb ihn für zwei Wochen arbeitsunfähig.

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Bereits beim Kammertermin hatte der Vorsitzende Richter, Dr. Teipel, gesagt, dass die Krankschreibung durchaus bei der Geschäftsführung den Eindruck eines „Geschmäckles“ hat hervorrufen können, andererseits die Kündigung voraussichtlich aber unwirksam sein werde.

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In seinem Arbeitsvertrag hatte sich der Chefarzt im Falle der Kündigung durch den Arbeitgeber ein Jahresgehalt als Abfindung zusichern lassen. Über die Details der Vereinbarung haben beide Seiten das übliche Stillschweigen vereinbart.