Brilon. Die BMT Energie GbR möchte bei Brilon-Scharfenberg ein Windrad bauen. Die Briloner Politik wehrt sich. Wie sind die Erfolgsaussichten?

Die Stadt Brilon will den weiteren Ausbau der Windkraft in geordnetem Rahmen betreiben. Deshalb verweigert sie der von der BMT Energie GbR im Goldbachtal bei Scharfenberg geplanten Anlage das sogenannte Gemeindliche Einvernehmen. Das hat der Bau- und Planungsausschuss bei einer Enthaltung beschlossen. Die Entscheidung fiel ohne jegliche Diskussion oder Wortmeldung. Die Enthaltung kam von der Briloner Bürgerliste. Das Ausschuss-Mitglied der frisch in die Kommunalpolitik eingezogenen Grünen trug die Ablehnung mit.

Konzentrationsflächen für unzulässig erklärt

Wie berichtet, möchten die Betreiber des Windrads auf der Sonder eine weitere Anlage errichten, und zwar in der Gemarkung Im Wieen. Nachdem ihr erster ins Auge gefasster Standort am Soestweg in der Nähe von Rixen bei der Ausweisung von Windkraftzonen um Haaresbreite durchs Raster gefallen war, hatten sie den Flächennutzungsplan mit einem Normenkontrollverfahren vor dem Oberverwaltungsgericht beklagt und dabei einen Teilerfolg erzielt: Das Gericht hatte die Auswahl- und Abwägungsprocedere der Konzentrationsflächen für unzulässig erklärt.

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Damit, so die Verwaltung, wären Windräder grundsätzlich als sogenannte privilegierte Vorhaben im Außenbereich zulässig. Die Stadt steht allerdings auf dem Standpunkt, dass mit der vom OVG kassierten Flächennutzungsplan-Änderung nun das vorherige Planungsrecht wieder in Kraft gesetzt wurde. Bereits 1996 hatte die Stadt erstmals Vorrangzonen für Windkraft ausgewiesen, und zwar bei Madfeld. 2003 kamen die Flächen bei Radlinghausen hinzu.

Jetzt ist der Hochsauerlandkreis am Zuge

Schon damals, so die Stadt, sei es die Absicht gewesen, die Errichtung von Windenergieanlagen im Stadtgebiet „zu steuern und die Windenergienutzung außerhalb der dargestellten Änderungsbereiche auszuschließen“. Da das Vorhaben der BMT Energie GbR weder in einer dieser beiden Alt-Windkraftzonen noch in den vom OVG außer Kraft gesetzten Konzentrationsflächen liege, „entspricht das Vorhaben nicht dem Planungswillen der Stadt Brilon und ist damit aus ihrer Sicht unzulässig“.

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Jetzt ist der Hochsauerlandkreis am Zuge. Der Beschluss der Stadt, so HSK-Sprecher Jürgen Uhl, werde „ergebnisoffen auf seine Rechtssicherheit hin geprüft“. Theoretisch kann der HSK als Herr des Genehmigungsverfahrens das von der Stadt Brilon verweigerte Gemeindliche Einvernehmen per Beschluss ersetzen. Andererseits, so Brilons Beigeordneter Reinhold Huxoll, sei das Gemeindliche Einvernehmen lediglich ein Aspekt des gesamten BImsch-Verfahrens. Zum Beispiel gehören auch Umwelt- und Artenschutzprüfungen dazu.

Geplant ist eine 2,3 MW-Anlage mit einer Gesamthöhe bis zur Rotorspitze von 180 Metern. Kalkuliertes Investitionsvolumen: rund 2,3 Millionen Euro. Die Planungsunterlagen sind noch bis 4. Dezember im Kreishaus am Rothaarsteig in Brilon, im Briloner Rathaus sowie über die Homepage des HSK einsehbar.