Medebach. Vor dem Amtsgericht Medebach ist ein Ex-Schützenkönig angeklagt. Es geht um Gewalt gegen seine Frau. Und um eine Waffe am Hinterkopf. Die Details

Alles war bereit für die Hauptverhandlung vor dem Amtsgericht Medebach : Richter, Staatsanwalt, Protokollführer, Nebenklägerin und Rechtsbeistand waren erschienen, dazu eine halbe Handvoll Zuschauer. Eine zentrale Partei jedoch fehlte: Der Angeklagte und sein Verteidiger. Nach mehreren Aufrufen, Nachfragen und 20 Minuten Wartezeit stand fest, dass der Prozess einen ganz anderen Verlauf nehmen würde als geplant.

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Die Hauptverhandlung wurde ausgesetzt, stattdessen kassierte der Angeklagte einen Strafbefehl nach den Vorstellungen der Staatsanwaltschaft. Drei Verhandlungstermine mit zusammen sieben Zeugen sind damit aller Voraussicht nach hinfällig. Dieser ursprünglich geplante Umfang des Verfahrens weist auf die Schwere der angeklagten Taten hin: Im Kern ging es um vier Vorwürfe wegen Körperverletzung, begangen zwischen Dezember 2018 und Juni 2019.

Pistole von hinten an den Kopf gehalten

Verletzt haben soll der Angeklagte – ein ehemaliger Schützenkönig von Medebach – jeweils seine Ehefrau. Diese schilderte als Nebenklägerin auf Nachfrage des Gerichts in aller Kürze eine der Taten: Dabei habe ihr Mann ihr eine Pistole von hinten an den Kopf gehalten. „Es war die Waffe, die er in einem Tresor im Schlafzimmer aufbewahrt“, berichtete sie. Seine anderen Schusswaffen, „er hat einige, er ist Jäger“, lagere er im Keller. Mittlerweile laufe das Scheidungsverfahren, teilte der Anwalt der Nebenklägerin mit. Der Kontakt beschränke sich auf Schriftverkehr über die Anwälte und was nötig gewesen sei, um das Umgangsrecht für das gemeinsame Kind zu regeln. Auf die Frage, ob es zwischen den Noch-Eheleuten eine Aussöhnung gegeben habe, antwortete die Nebenklägerin leise mit „Um Gottes Willen“.

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Bewährungshelfer zur Seite gestellt

Die weitere Entwicklung hängt nun davon ab, ob der Angeklagte den Strafbefehl akzeptiert. Die Konsequenzen sind nicht unerheblich: Sieben Monate Freiheitsstrafe auf Bewährung, 6000 Euro Geldstrafe an eine gemeinnützige Einrichtung und die Einziehung der Pistole, die bei der Bedrohung der Ehefrau zum Einsatz gekommen sein soll. Zudem muss der ehemalige Schützenkönig für alle Kosten und Auslagen der Frau aus dem Gerichtsverfahren aufkommen. Für die Bewährungszeit von drei Jahren wird ihm ein Bewährungshelfer zur Seite gestellt.

Akzeptiert der Angeklagte diese Strafe, umgeht er damit eine Hauptverhandlung, in der alle Details der Vorwürfe öffentlich erörtert und Zeugen dazu befragt würden. Was er damit nicht verhindern kann, ist ein Eintrag ins Bundeszentralregister und in sein Führungszeugnis – er wäre damit vorbestraft.