Hochsauerlandkreis/Olsberg. Die Situation in den Kinderarzt-Praxen im HSK verschärfen sich mit der zweiten Corona-Welle. Die Olsberger Kinderärztinnen appellieren an Eltern:

Wochenlang nichts, dann häufen sich die positiven Corona -Tests in Kinderarztpraxen. Zwei Studien – CorKid und Stars – sollen belegen, dass auch die Infektionszahlen bei Kindern steigen, sich sogar verzehnfachen. Unsicherheit bei Eltern und überlaufene Kinderarztpraxen sind die Folge. Die Kinderärztinnen Dr. Silvia Rummel und Dr. Christiane Bub aus Olsberg schildern eine durchaus angespannte Situation in ihrer Praxis – die Eltern allerdings verhindern können.

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Dr. Christiane Bub (links und Dr. Silvia Rummel haben die Praxis vor einigen Jahren gemeinsam übernommen.
Dr. Christiane Bub (links und Dr. Silvia Rummel haben die Praxis vor einigen Jahren gemeinsam übernommen. © Stadt Olsberg | Stadt Olsberg

Ob die Kinderarzt-Praxis in Olsberg tatsächlich mehr Fälle zählt als noch während des ersten Lockdowns, wollen Dr. Silvia Rummel und Dr. Christiane Bub nicht beantworten. Allerdings geben sie Eltern Tipps, wie sie sich am besten verhalten.

Mein Kind hat die typischen Symptome – wie verhalte ich mich jetzt richtig?

Sollten Eltern den Verdacht haben, dass sich ihr Kind mit COVID-19 infiziert hat, sollte zunächst geklärt werden, ob überhaupt ein Kontakt zu Corona-Patienten stattgefunden haben könnte. Dieser müsse genau ausfindig gemacht werden – mit Datum, Uhrzeit, Name und zusätzlichen Angaben. „Bei erhärtetem Verdacht sollte der Fall mit dem Gesundheitsamt besprochen werden. Hier wird auch bestimmt, ob ein Abstrich notwendig ist und wo dieser stattfinden kann“, erklären die Ärztinnen. Bei schlechtem Allgemeinzustand, Dyspnoe, hohem Fieber solle natürlich eine ärztliche Vorstellung erfolgen. Hierzu müsse dringend vorher eine telefonische Beratung stattfinden. „Die Praxen und Krankenhäuser sollten auf keinen Fall ohne Vorankündigung aufgesucht werden.“

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Ein Corona-Fall in der Praxis – wie ist das weitere Vorgehen?

„Patienten mit Verdacht oder bestätigter COVID-Infektion dürfen die Praxis weiterhin nicht betreten, um eine Weiterverbreitung zu vermeiden und die kleinen Patienten in der Praxis zu schützen“, betonen die Ärztinnen. „Die Eltern melden sich telefonisch in unserer Praxis, um das weitere Vorgehen zu besprechen.“ Falls ein Abstrich angeordnet wurde, wird ein Termin vereinbart, zu dem die Patienten pünktlich mit dem Auto anreisen. Die Diagnostik findet dann draußen auf dem Parkplatz im Auto unter Einhaltung hoher Hygienestandards statt.

Ich will oder muss die Praxis besuchen – frage mich aber, wie „überlaufen“ die Sprechzeiten sind. Wie ist die Situation in der Praxis?

„Um allen Patienten gerecht zu werden, das Personal und die gesunden Patienten zu schützen, gibt es in unserer Praxis eine strikte Trennung zwischen akut erkrankten Patienten – Infekte, kurzfristige Beschwerden – und der Terminsprechstunde mit Impfungen, Vorsorgen und Entwicklungsdiagnostik.“ Die Ärztinnen appellieren an die Eltern der kleinen Patienten: „Um den Ablauf und die Terminzeiten zu gewährleisten, ist es aktuell besonders wichtig, dass die Patienten pünktlich erscheinen und sich an Absprachen halten.“ Vor Ort gebe es ein strenges Hygienekonzept mit Abstandsmarkierungen, Schutzausrüstung, Lüften, Desinfektion etc. „Da der Höhepunkt der Infektsaison in diesem Jahr noch nicht erreicht ist, ist das Patientenaufkommen mit einer guten Struktur noch zu bewältigen“, versichern die Ärztinnen. Sie befürchten aber, dass die Situation sich durch zahlreiche banale Infekte, der Grippewelle und ansteigenden COVID-Fällen in den Wintermonaten nachdrücklich verschärfen werde.

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Was kann ich als Elternteil tun, um einen „Run“ auf die Praxis zu vermeiden – die Ärzte zu entlasten?

Eltern sollten bei leichten Infekten/Erkrankungen zunächst erstmal abwarten und ihr Kind beobachten. Erst bei zunehmenden oder anhaltenden Beschwerden oder einer Verschlechterung sollte der behandelnde Kinderarzt aufgesucht werden. „Wichtig für die Eltern ist auch zu wissen, dass eine Bescheinigung zur Vorlage in der Schule im Krankheitsfall normalerweise erst nach drei Tagen notwendig ist. Gerade bei älteren Kindern erübrigt sich damit oft eine ärztliche Vorstellung bei selbstlimitierenden banalen Atemwegsinfekten“, so Silvia Rummel und Christiane Bub.