Hochsauerlandkreis. Die RLG stellt fest, dass viele Fahrgäste in Sorge sind, sich im Bus mit Corona zu infizieren. Das Unternehmen über Risiken und Vorkehrungen:
In Zeiten wieder ansteigender Corona - Infektionen wachsen bei den Busfahrgästen im Hochsauerlandkreis auch die Befürchtungen, sich gesundheitlichen Risiken auszusetzen, so das Verkehrsunternehmen Regionalverkehr Ruhr-Lippe (RLG). Das regionale ÖPNV-Unternehmen nimmt Stellung zu möglichen Ansteckungsgefahren in Bussen – und wertet die Gefahr selbst als verhältnismäßig gering.
Reinigen, Masken und Luftaustausch
Viele Fahrgäste machen sich Sorgen, ob sie in Bus oder Bahn noch sicher vor Infektionen sind, so die RLG in einer Mitteilung.
Auch interessant
Um das Risiko einer möglichen Schmierinfektion so gering wie möglich zu halten, reinige die RLG ihre Fahrzeuge zweimal täglich. Zusätzlich würden der Fahrerarbeitsplatz sowie Haltegriffe und Schlaufen täglich desinfiziert. Im Zentrum des Infektionsschutzes stehe aber die Virenübertragung durch Aerosole in geschlossenen Räumen. Es gebe „keinerlei Anzeichen dafür“, dass in ihren Bussen eine erhöhte Ansteckungsgefahr bestehe. Das ständige Öffnen der Türen an den Haltestellen sorge sogar für einen regelmäßigen Luftaustausch.
Klima anlagen als Sicherheitsfaktor
„Außerdem tragen alle Fahrgäste einen Mundschutz und reden in der Regel nicht direkt miteinander“, so die RLG. Das wichtigste Argument der RLG bezieht sich aber auf die Klimaanlagen in den eigenen Bussen.
Auch interessant
Alle zwei bis drei Minuten würden bei einer Leistung von 32 KW die gesamte Luftmenge im Bus ausgetauscht. „Diese hohe Umwälzrate sorgt für eine gute Durchlüftung“, so der Geschäftsführer des kommunalen Unternehmens, André Pieperjohanns. Darüber hinaus entfeuchtet die Klimaanlage die Luft deutlich ,in größeren Tröpfchen gebundene Viren würden durch die Trocknung abgeschieden. Auch der Aufsichtsratsvorsitzendeder RLG, Dirk Lönnecke, bekräftigt, dass auch in Pandemiezeiten kein erhöhtes Risiko bei der Fahrt mit dem Bus bestehe, wenn penibel die Maskenpflicht zum Eigen- und Fremdschutz im öffentlichen Nahverkehr eingehalten werde.