Brilon/Arnsberg. Ein Mann aus Brilon soll 2019 einen anderen Mann gewürgt und Polizeibeamte beleidigt haben. Vor dem Landgericht gibt es plötzlich Unsicherheiten.
Beleidigung, Drohung, Widerstand gegen Polizisten, versuchter Totschlag. Was sich ein Mann aus Brilon auf der Michaeliskirmes im Jahr 2019 erlaubt haben soll, ist umfangreich. Das Landgericht Arnsberg befasste sich in der zweiten Instanz mit dem Fall und erlebte eine gravierende Überraschung. Das Amtsgericht Brilon hatte den Fall dorthin verwiesen.
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Die mutmaßliche Tat ereignete sich am 29. September 2019 auf der Michaelis Kirmes in Brilon: Gegen 22 Uhr soll es laut Aussage des Opfers eine Pöbelei und Schlägerei von Jugendlichen vor einem Festzelt auf der Kirmes gegeben haben. Der Betreiber des Zelts verständigte die Polizei. Teil der pöbelnden Gruppe soll auch der Angeklagte gewesen sein.
Vor einem Zelt auf der Kirmes attackiert?
Das mutmaßliche Opfer wollte vom Toilettenwagen wieder ins Zelt gehen, als er ins Geschehen gezogen wurde und zwei Schläge ins Gesicht abbekommen habe. Ein Angreifer soll ihn dann mit beiden Händen stark gewürgt und zu Boden gedrückt haben. Am Boden liegend habe der Angreifer weitere zehn Sekunden zugedrückt, sodass dem Mann schwarz vor Augen wurde und er fast das Bewusstsein verlor.
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Kurz darauf traf die Polizei ein. Unabhängig von dem Angriff wurden die Beamten auf den Angeklagten aufmerksam und wollten seine Personalien aufnehmen und ihn durchsuchen. Bereits dort habe sich der Angeklagte verbal und körperlich sehr aggressiv gegen widersetzt. Die Polizisten legten ihm Handschellen an. In diesem Augenblick, so der Zeuge, habe er den gefesselten Mann als den Angreifer erkannt, der ihn würgte. Zumindest am dem Tag. Weitere Zeuge konnten die Würge-Attacke allerdings nicht bestätigen. Und auch der vermeintlich Geschädigte konnte bei der damaligen Verhandlung am Amtsgericht in Brilon unter Eid nur hinzufügen, dass er sich nicht zu 100 Prozent sicher ist, dass ihn der Angeklagte gewürgt hatte. Die Anklage ging ursprünglich nur von einer Körperverletzung aus. Der versuchte Totschlag nach dem es in der Verhandlung am Amtsgericht in Brilon klang, machte eine Verhandlung am Landgericht in Arnsberg notwendig.
Angeklagter bestreitet den Angriff in Brilon
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Der Angeklagte bestritt die Tat. Das Widersetzen gegen die Polizeibeamten gab er zu, konnte sich jedoch aufgrund eines erhöhten Alkoholkonsums nicht genau erinnern. Im Polizeigewahrsam wurde ein Atemalkoholwert von 1,03 Promille festgestellt. In der Zelle habe er laut Aussagen eines Polizisten weiter gepöbelt, randaliert und die Beamten beleidigt.
Am Landgericht konnte sich der vermeintlich Geschädigte nicht mehr an das Gesicht des Angeklagten in Verbindung mit dem Tattag erinnern. Dem Gericht blieb in der Angelegenheit nur ein Freispruch übrig. Für die Beleidigung in zwei Fällen sowie die Bedrohung verurteilte ihn die 4. Große Strafkammer zu einer Geldstrafe von 50 Tagessätzen zu je 20 Euro.