Winterberg. Der Corona-Lockdown startet Montag. Aus Winterberg müssen fast alle Gäste abreisen. Es gibt eine Ausnahme für mache Urlauber. Die Hintergründe:

Nach den Beschlüssen der Bund-Länder-Konferenz am Mittwoch ist auch der Tourismus in Winterberg wieder im Corona-Krisenmodus. Wegen steigender Fallzahlen auch im HSK kommt es zu einem zweiten Lockdown. Die Winterberger Touristik und Wirtschaft schwört die Stadt auf den „Winterberger Weg“ ein, „den wir alle gemeinsam bereits im Frühjahr den Umständen entsprechend erfolgreich gestaltet haben und den wir auch jetzt wieder engagiert gehen werden-“, heißt es in einem Schreiben an die Mitglieder. Die Verordnung des Landes NRW, die ab dem 2. November, also Montag gilt, sei der „rote Faden“ für die kommenden vier Wochen.

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Klar ist, die Gastronomie darf nur noch liefern bzw. mitnahmefähige Speisen von den Gästen abholen lassen. Die Hotels dürfen ab dem 2. November keine touristischen Gäste mehr aufnehmen, Freizeitbetriebe und etliche Dienstleister müssen schließen, private Kontakte werden eingeschränkt. Die Winterberg Toristik und Wirtschaft präzisiert die Beschlüsse für die Tourismushochburg.

Hotels und Übernachtungen

Wer darf wann, wie, wie lange und überhaupt noch in unseren Hotels übernachten? Dies treibt die gesamte Branche um! Es gibt folgende Fakten: Gäste, die vor dem 29. Oktober angereist sind, dürfen unbefristet bleiben! Gäste, die ab dem 29. Oktober angereist sind, müssen bis Montag, 2. November, spätestens 10 Uhr abreisen!

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Ab dem 2. November dürfen keine touristisch motivierten Gäste mehr anreisen. Die Verpflegung der Hotelgäste, die gemäß der neuen Verordnung auch ab dem 2. November in Winterberg beherbergt werden, ist im Hotel-Restaurant gemäß den jeweiligen Buchungen (Frühstück, Halb- oder Vollpension) und unter Beachtung der Hygiene-Auflagen erlaubt!

Zweitwohnungen & Stellplatz-Eigentümer auf Campingplätzen

Eigentümer von Zweitwohnungen sowie Stellplatz-Eigentümer auf Campingplätzen dürfen ihre Wohnung bzw. ihren Wohnwagen auch weiterhin über den 2. November hinaus nutzen und jederzeit anreisen. Wichtig: Die Wohnungen dürfen nur von den jeweiligen Eigentümern gemäß der Jahreskurkarte oder deren wirtschaftlich abhängigen Personen bewohnt werden.

Regelungen für die Gastronomie

Die Gastronomie trifft die neue Verordnung und der Teil-Lockdown besonders hart. Sie dürfen ab dem 2. November nur noch mitnahmefähige Speisen anliefern oder abholen lassen. Deshalb wird es auf der Webseite www.winterberg.de/corona wieder eine kompakte Übersicht über die Angebote der teilnehmenden Betriebe geben.

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Der Liefer- und Abholservice wird zudem über das „meinWTBG-Heimatportal“ bei Facebook und Instagram beworben.

Regelungen und Öffnungszeiten im Einzelhandel

Wie schon im Frühjahr gelten die Regelungen, dass nur eine Person je 10 Quadratmeter Verkaufsfläche im Ladenlokal einkaufen darf. Die Sonntage bleiben - wie ohnehin üblich im November - geschlossen. Ende der kommenden Woche soll es dann zu einem weiteren digitalen Treffen kommen, um die Erfahrungen auszutauschen und entsprechend darauf zu reagieren. Darüber hinaus gibt es bereits Überlegungen für das kommende Weihnachtsgeschäft. So ist ein erster Ansatz, das Geschäft über längere Öffnungszeiten als üblich zu entzerren.