Hochsauerlandkreis. Kurzarbeit ist wegen der Corona-Pandemie im HSK enorm gestiegen. So geht die Agentur für Arbeit Fällen nach, bei den Betrugsverdacht besteht.

Vor der Corona-Krise war die Anzahl der Anträge auf Kurzarbeitergeld im HSK überschaubar. Mit den wirtschaftlichen Folgen der Pandemie stiegen die Zahlen allerdings enorm an. Rund 1500 Anträge gingen zum Beispiel jeweils im März und April bei der Agentur für Arbeit im Hochsauerlandkreis und im Kreis Soest ein. Betroffen waren alleine im März rund 27.000 Arbeitnehmer, im April weitere 24.500. „Mit der gestiegenen Menge brauchten wir auch mehr Mitarbeiter, die sich um die Bearbeitung kümmern. Das können aber nicht alles Fachkräfte sein“, erklärt Nina Appel, Pressesprecherin der Agentur für Arbeit in Siegen. Eine mögliche Lücke im System, die auch Betrüger ausnutzen könnten.

Auffällige Anträge gehen an den Zoll

Auffälligkeiten werden von den Mitarbeitern sofort an die Fachabteilung weitergegeben. Sollte sich ein Verdacht bestätigen, gibt diese den Fall an das Hauptzollamt ab, es folgt eine Anzeige. Das kommt vor. Auch auf Kreisebene, wie Appel bestätigt, jedoch lassen sich die Zahlen nicht so weit herunterbrechen. Bundesweit liegen die Fallzahlen in diesem Jahr bei circa 2000.

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„Das ist überschaubar im Vergleich zu der Anzahl an Anträgen, die insgesamt in Deutschland bearbeitet werden.“ Hilfe gibt es auch gelegentlich von Außen, wenn beispielsweise die Belegschaft in einem Unternehmen misstrauisch wird und sich anonym an die Agentur für Arbeit wendet. Die Arbeitsagentur habe angesichts der Vielzahl von Anträgen auch ihre Anstrengungen bei der Missbrauchskontrolle verstärkt.

Zahl der neuen Anträge wird weniger

Obwohl die Anzahl der neuen Anträge mittlerweile weniger ist als noch zu Beginn des Jahres, wird es in der Arbeitsagentur nicht ruhiger. „Wer die Kurzarbeit angezeigt hat, nimmt sie jetzt erst in Anspruch und rechnen ab. Auch dafür sind weiterhin viele Mitarbeiter notwendig. Die Situation ist daher keineswegs ruhiger geworden“, erklärt Appel.

Von Kurzarbeit spricht man, wenn in Firmen oder Abteilungen die betriebsübliche wöchentliche Arbeitszeit in Folge wirtschaftlicher Ursachen oder wegen eines unabwendbaren Ereignisses vorübergehend verkürzt werden muss.

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Führt der Arbeitgeber Kurzarbeit ein, erhalten die betroffenen Mitarbeiter einen Teil ihres Gehaltes nicht vom Unternehmen, sondern von der Bundesanstalt für Arbeit. Die Agentur für Arbeit erstattet außerdem die gesamten Sozialversicherungsbeiträge ab dem siebten Monat.