Brilon. Die Planungen für das Feriendorf Petershagen bei Brilon sind abgespeckt, ein neues Bodenwertgutachten liegt vor.
Das Planverfahren für den Ferienpark Gut Petershagen in Brilon geht in eine neue Runde. Weil der Initiator des Projektes, der Briloner Architekt Eckhard Lohmann, angesichts der unerwartet aufgeploppten Naturschutz-Problematik sein ursprüngliches Konzept stark reduziert hat, ist eine neue Offenlegung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes sowie der Änderung des Flächennutzungsplanes erforderlich. Das soll, so Beigeordneter Reinhold Huxoll, über die Bühne gehen, sobald die erforderlichen Unterlagen eingereicht sind, wahrscheinlich noch in diesem Jahr.
„Extrem-Botaniker“ vor Ort
Wie berichtet, hatte der Bremer „Extrem-Botaniker“ Jürgen Feder bereits im Spätherbst 2018 auf der sechs Hektar großen Wiese am Kahlen Hohl bis dato nicht kartierte schützenswerte Pflanzen entdeckt und bei einer Begehung im Sommer vergangenen Jahres in bestimmten Zonen des Geländes eine derartige Fülle vorgefunden, dass er zu dem Ergebnis kam: „Diese Fläche darf man nicht antasten.“
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Das Landesamt für Natur- und Verbraucherschutz (LANUV), dem Feder vorgeworfen hatte, „weggeschaut“ zu haben, hatte bei einer erneuten Untersuchung den Magerrasen-Charakter der Fläche - Jürgen Feder: „Eine Goldhaferwiese.“ - bestätigt. In diesem Sommer hat Eckhard Lohmann das Gelände erneut von einem Gutachter inspizieren lassen. Ergebnis: „Die Grüne Waldhyazinthe und das Befleckte Knabenkraut sind noch da, allerdings an anderen Stellen.“
Mit dem Verzicht auf den Reitplatz sowie zwei sogenannte „Hof“-Anlagen, dabei handelt es sich um Ferienwohnungen mit Gutshaus-Charakter, werden, so Lohmann, nur noch rund 1,97 Hektar der Fläche für die Ferienanlage benötigt. Tatsächlich verbraucht würden nur 1,4 Hektar.
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Lohmann möchte der Stadt die gesamte Fläche abkaufen und die Wiese, beweidet mit Rotem Höhenvieh, in das touristische Konzept für nachhaltige Erholung in der Natur einbinden.
Ausnahme von Naturschutzauflagen
Wie berichtet, kann das Projekt nur umgesetzt werden, wenn es für den wegfallenden Magerrasen einen adäquaten ökologischen Ausgleich gibt. Dafür muss der HSK eine Ausnahme-Genehmigung gemäß § 30 Bundesnaturschutzgesetz erteilen; die steht noch aus. Für die 1,97 Hektar Planfläche muss Lohmann rund 2,6 Hektar Magerrasen neu anlegen.
Neues Bodenwertgutachten
Verhandelt wird noch der Kaufpreis für das städtische Gelände; ursprünglich standen für sechs Hektar 10,99 Euro/qm im Raum.
Wegen der reduzierten Nutzung und des extrem hohen finanziellen Aufwandes für die Ausgleichsmaßnahme hat Lohmann eine Senkung des Preises beantragt.
Eine aktuelle Bewertung des HSK-Gutachterausschusses stuft das Terrain als Biotop ein.
Dazu will er die Rasensoden vom Kahlen Hohl auf eine ehemalige Weihnachtsbaumkultur am Poppenberg verlegen - in drei Meter langen, einen Meter breiten und 20 Zentimeter dicken Soden. Diese Stärke ist nötig, um auch die Sporen, Larven und sonstigen unterirdischen und für die typische Vegetation erforderlichen Bestandteile des Bodens mitzunehmen.
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Lohmann: „Manches wächst nur in diesen Nachbarschaften.“ Die Soden-Verpflanzung habe er noch einmal von Fachleuten einschätzen lassen, ihr stehe - auch ohne vorherige, zeitraubende Versuchsphase - nichts im Wege.