Marsberg. In Marsberg können im Corona-Jahr 2020 Martinszüge stattfinden. Jetzt steht fest, welche Auflagen und Bedingungen Veranstalter erfüllen müssen.

Mitte November ist normalerweise die Zeit, in der im Stadtgebiet Marsberg die traditionellen Martinszüge stattfinden. Auch im Jahr der Corona-Pandemie sind die Martinszüge grundsätzlich möglich. Wie bei allen öffentlichen Veranstaltungen während der Corona-Krise sind aber dann Verhaltenspflichten gemäß der aktuellen Corona-Schutzverordnung einzuhalten. Am 1. Oktober fand auf Einladung des Ordnungsamtes Marsberg ein Gespräch mit den jeweiligen Organisatoren der Martinszüge in der Aula der Sekundarschule statt. Nach ausführlicher Erläuterung der einzuhaltenden gesetzlichen Vorgaben prüfen die Veranstalter bzw. Organisatoren – unter Berücksichtigung der unterschiedlichen örtlichen Gegebenheiten – ob diese für St. Martin umsetzbar sind.

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Den Veranstaltern/Organisatoren wurden Informationen an die Hand gegeben, unter welchen Bedingungen Martinszüge stattfinden können. Zunächst kommt es maßgeblich darauf an, ob die Veranstaltung ausschließlich im Freien stattfindet oder/und in geschlossenen Räumlichkeiten.

Corona-Vorschriften im Freien

Im Freien ist zu beachten, dass der Mindestabstand von 1,50 Meter zwischen Personen eingehalten wird. Ausnahmen: Verwandte in gerader Linie, Geschwister, Ehegatten, Lebenspartnerinnen und Lebenspartner, Personen aus maximal zwei verschiedenen häuslichen Gemeinschaften, Die Begleitung minderjähriger Personen oder feste Gruppen von Kindern, die tagsüber in Kindertagesstätten ohne Einhaltung von Mindestabständen betreut werden dürfen,Feste Gruppen von höchstens 10 Personen.

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Das Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung und das Führen einer Teilnehmerliste ist nicht vorgeschrieben. Bei gleichzeitiger Teilnahme von mehr als 300 Personen muss ein besonderes Hygiene- und Infektionsschutzkonzept durch den Veranstalter erstellt werden. Nähere Informationen hierzu erteilt das Ordnungsamt. Die Begleitung durch Musikerinnen- und Musiker mit Blasinstrumenten während des Zuges ist nicht gestattet. Eine Musikbegleitung kann an einem festen Standort mit reduziertem Ensemble und unter Beachtung der Abstände erfolgen. Nähere Informationen hierzu erteilt das Ordnungsamt.

Bei der Ausgabe von Brezeln ist zu beachten, dass die Brezeln durch dieselbe Person mit einer Zange übergeben werden. Alternativ können die Brezeln auch vorab in Tüten verpackt werden.

Corona-Vorschriften in geschlossenen Räumen

Sollte die Veranstaltung ganz oder teilweise in geschlossenen Räumlichkeiten stattfinden, sind zusätzlich folgende Vorgaben einzuhalten: Das Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung außer ggf. am Sitzplatz (dies gilt nicht für Kinder bis zum Schuleintritt), das Führen einer Teilnehmerliste (Name, Adresse und Telefonnummer),Bereitstellung von Handdesinfektionsmitteln, regelmäßige Reinigung von Oberflächen mit Flächendesinfektionsmitteln, gute Durchlüftung der Räumlichkeiten.