Hochsauerlandkreis/Paderborn. Der Flughafen Paderborn-Lippstadt ist insolvent – Grund ist die Corona-Krise. Der Hochsauerlandkreis hält Anteile am Airport. Bleibt er dabei?

Der Flughafen Paderborn-Lippstadt hat – wie berichtet – einen Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens in Eigenverwaltung gestellt. Der Airport soll als 24-Stunden-Verkehrsflughafen mit erhalten bleiben – nur kleiner. Rund 100 Arbeitsplätze werden abgebaut. Jetzt müssen die Gesellschafter entscheiden, ob sie in der Krise zum Airport stehen. Einige kleinere Anteilseigner sind ausgestiegen, wie die Stadt Bielefeld. Der HSK hat sich noch nicht positioniert – nach der Sitzung des Wirtschaftsausschusses am Mittwoch bleibt offen, ob der der Kreis aussteigt oder bleibt.

Die Kreisverwaltung hat drei Szenarien erarbeitet – vom einem quasi bedingungslosen Verbleib als Anteilseigner über einem Verbleib unter Bedingungen bis zu einem Ausstieg. In der Diskussion am Mittwoch, bei der auch Flughafenchef Dr. Marc Cezanne, Fragen beantwortete, zeichnete sich kein klares Bild ab. Eine wesentliche Frage: Wird an die Zukunftsfähigkeit des Regionalflughafens geglaubt?

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Diskutiert wurde im Wesentlichen über die Varianten 1 und 2. Unklar ist, ob es innerhalb der Fraktionen ein einheitliches Meinungsbild geben wird. Die Mitglieder des Ausschusses gaben keine Empfehlung an den Kreistag, der am 9. Oktober tagt. Die Fraktionen sollen die Varianten jetzt noch einmal intern beraten.

Alternative 1

Der Kreistag beschließt eine Zustimmung zum Restrukturierungskonzeptes ohne Einschränkung, bliebt Anteilseigner und stellt die auf den HSK entfallenden Finanzierungsmittel von vorläufig 968.000 Euro zur Verfügung.

Alternative 2

Der Kreistag beschließt seine Zustimmung zum und Mitfinanzierung des Restrukturierungskonzeptes verbunden mit dem Ausstieg aus der Gesellschaft.

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Er beauftragt die Verwaltung mit dem Kreis Paderborn die Übernahme seines Geschäftsanteilsunter Zahlung eines Betrages in Höhe des siebenfachen eines Jahresbetrages seiner bisherigen Verlustabdeckungsverpflichtung (7 x 100.000 Euro) = 700.000 Euro zu verhandeln. Der Finanzaufwand in Höhe von 1.668.000 Euro (968.000 Euro Sanierungskonzept, 700.000 Euro Ablösung Verlustabdeckung) wird in 2020 außerplanmäßig zur Verfügung gestellt.

Alternative 3

Der Kreistag beschließt seine Zustimmung zum und Mitfinanzierung des Restrukturierungskonzeptes und Verbleib in der Gesellschaft mit der Maßgabe,die Verluste von maximal 100.000 Euro/Jahr in den nächsten sieben Jahren zu übernehmen und verbunden mit der Bedingung, ohne weitere Nachschuss- und sonstigen Verpflichtungen mit Ablauf des siebten Jahres aus der Gesellschaft auszuscheiden, wenn die Verluste den Betrag von 2,5 Millionen Euro im Jahr vor diesem Zeitablauf nicht unterschreiten.

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Der Finanzaufwand liegt in diesem Fall ebenfalls bei 1.668.000 Euro, davon werden 968.000 Euro in 2020 außerplanmäßig zur Verfügung gestellt. Diese Vorgehensweise ist in einer mit dem Kreis Paderborn zu treffenden Regelung schriftlich zu vereinbaren.