Marsberg/Hagen. Das Arnsberger Urteil nach einer Messerstecherei in Marsberg wird vom BGH aufgehoben. Jetzt wird neu verhandelt. Mit einer Überraschung.

Bleibt am Ende alles beim Alten? Im Totschlags-Prozess vor dem Schwurgericht Hagen hat Staatsanwalt Bernd Haldorn eine Freiheitsstrafe von drei Jahren und drei Monaten beantragt - das ist genau dieselbe Strafhöhe, die bereits das Arnsberger Schwurgericht ausgesprochen hatte. Doch dieses Urteil war vom Bundesgerichtshof (BGH) aufgehoben und zur erneuten Verhandlung nach Hagen verwiesen worden.

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Auf der Anklagebank sitzt ein Mann aus Marokko (32), der am 3. Dezember 2018 in einer Marsberger Asylunterkunft nach einem Streit im Suff versucht haben soll, auf einen anderen Heimbewohner mit einem Messer einzustechen. Der Angriff konnte jedoch abgewehrt werden, wobei sich das Opfer jedoch an seinem Zeigefinger verletzte.

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Der Stich sei wuchtig mit Zielrichtung gegen den Hals des Geschädigten geführt worden, befand Staatsanwalt Haldorn in seinem Plädoyer. Es hätte durchaus die Gefahr einer Tötung bestanden. Am Freitag will das Schwurgericht Hagen das neue Urteil verkünden.