Marsberg/Hagen. Ein Marokkaner sticht in Marsberg auf einen Mann ein. Er muss für mehr als drei Jahre in Haft Das BGH hebt das Urteil auf. Das geschieht jetzt.
Wegen versuchtem Totschlag muss sich ein 32 Jahre alter Asylbewerber ab dem 18. Mai vor dem Landgericht Hagen verantworten. Dem Marokkaner wird versuchter Totschlag und gefährlicher Körperverletzung verantworten.
Dér Fall wird am Landgericht Hagen neu aufgerollt, da die frühere Verurteilung durch das Landgericht Arnsberg vom Bundesgerichtshof aufgehoben wurde.
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Mit Messer auf Hals des Opfers abgesehen
Der Angeklagte soll am 3. Dezemberin 2018 in der der Asylbewerberunterkunft am Rennufer in Marsberg, in der er wohnte, nacheinem Streit versucht haben einen Mitbewohner zu erstechen. Er soll nach erheblichem Alkoholkonsum versucht haben, mit einem Messer mit ca. 20 Zentimeter langer Klinge auf den Hals des Geschädigten einzustechen.
Dem mutmaßlichen Opfer, einem Mann aus Guinea, soll es gelungen sein das Messer wegzuschlagen, wobei er sich am linken Zeigefinger verletzt haben soll.
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Die Anklage geht jetzt angesichts der erheblichen Alkoholisierung von einer erheblich verminderten Schuldfähigkeit des Angeklagten aus. Der Blutalkoholwert lag bei 1,79 Promille. Gericht, Staatsanwalt und Vertreter der Nebenklage am Landgericht Arnsberg hatten keine verminderte Schuldfähigkeit angenommen.
Urteil: drei Jahre und drei Monate Haft
Das Landgericht Arnsberg hatte den Angeklagten wegen versuchten Totschlags in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren und drei Monaten verurteilt.
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Auf die Revision des Angeklagten wurde dieses Urteil vom Bundesgerichtshofaufgehoben und das Verfahren zur neuen Verhandlung an das Landgericht Hagen verwiesen. Dem Angeklagten droht aufgrund des Verschlechterungsverbots höchstens eine Freiheitsstrafe von drei Jahren und drei Monaten. Der Angeklagte befindet sich in Untersuchungshaft. Er soll wegen gefährlicher Körperverletzung und Diebstahls vorbestraft sein.
„Das Urteil ist eher moderat“, hatte der Richter am Schwurgericht Arnsberg in der Urteilbegründung gesagt.