Winterberg. Vier Jugendliche sind nach einem Steinwurf auf ein Auto in Winterberg angeklagt worden. Das sagt der Staatsanwalt über die Tat und die Täter.
Nach einem Steinwurf auf den Wagen eines damals 20-jährigen Mannes sind nun vier junge Männer zwischen 15 und 20 Jahren wegen gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr angeklagt worden. Welches Strafmaß sie erwarten wird, ist noch unklar. Sie hatten auf der B 236 bei Winterberg Steine von einer Brücke auf die Fahrbahn geworfen.
Wagen eines Sauerländers getroffen
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Ein Geschoss schlug zentral am oberen Rand der Scheibe ein – auf Höhe des Rückspiegels. Ein Riss hatte sich durch die Scheibe mehrere Zentimeter nach unten gezogen. Der 20-Jährige und seine Beifahrerin blieben unverletzt.
Vor Ort mehrere Spuren gefunden
Noch vor Ort hatten die Polizeibeamten fünf Jugendliche angesprochen und deren Personalien aufgenommen. Sie stammten aus Winterberg, Medebach und Schmallenberg. Sie konnten damals von dem 20-jährigen Fahrer des BMWs angesprochen worden, da sie ihre zurückgelassenen Motorroller holen wollten. Bei der Spurensicherung am Tatort hatten Polizeibeamte mehrere Schottersteine auf der B 236 gefunden und Beweismaterial sichergestellt.
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„Es handelt sich dabei um etwa drei Zentimeter große Steine, die jeweils rund 20 Gramm schwer sind“, so die Polizeisprecherin damals zur WP.
Staatsanwalt Thomas Poggel bestätigt, dass die Anklage mittlerweile zugestellt sei. „Zur Tatzeit waren die vier Jugendlichen, die jetzt angeklagt wurden, 15 bis 20 Jahre alt.“ Konkretere Angaben will er zum Schutz der Tatverdächtigen nicht machen.
Sozialstunden oder Freiheitsstrafe
Geklärt werden muss noch, ob das Jugendstrafrecht oder das Erwachsenenstrafrecht bei der Urteilsfindung angewandt werden wird. „Sollte das Jugendrecht angewandt werden, gibt es eine große Spannbreite für eine mögliche Strafe aufgrund eines gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr. Das kann von Sozialstunden, die diejenigen ablegen müssen, bis hin zu einer Jugendstrafe gehen“, erklärt Staatsanwalt Poggel.
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Erwachsene müssten wegen eines gefährlichen Eingriffs in den Verkehr mit einer Geldstrafe oder einer Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren rechnen.
Dass nun gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr angeklagt wurde, liegt an den Ermittlungsergebnissen. Ein Sprecher der Staatsanwaltschaft hatte nach dem Vorfall gegenüber der WP erklärt: „Bei einer Anklage kommt in solchen Fällen zum Beispiel ein versuchtes Tötungsdelikt oder ,Gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr’ in Frage.“ Welches Delikt angeklagt werde, sei abhängig von den Ermittlungsergebnissen. „Die Größe der Steine, die auf die Straße geworfen wurden, spielen dabei sicherlich eine wichtige Rolle – ebenso das Alter der Tatverdächtigen.“
Verhandlung ist nicht öffentlich
Welches Strafmaß die Jugendlichen erwartet, wird das Jugendschöffengericht Brilon klären, das den Fall behandeln wird. Wann, ist allerdings noch unklar. „Es gibt noch keinen Termin“, sagt Staatsanwalt Poggel. Allerdings werde die Verhandlung zum Schutze der noch jungen Angeklagten unter Ausschluss der Öffentlichkeit abgehalten.
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