Marsberg/Arnsberg. . Mit der Absicht zu töten soll ein Marokkaner in Marsberg auf sein Opfer eingestochen haben. Er habe nur ein Hähnchen zubereiten wollen, sagt er.
Ein verschwundenes Portemonnaie hat in einer Flüchtlingsunterkunft im vergangenen Dezember in Marsberg zu einem Streit geführt, bei dem ein 30-Jähriger Marokkaner schließlich mit einem langen Messer auf einen Mitbewohner losgegangen sein soll. Nun ist der Mann, der am Tattag einiges an Alkohol intus hatte, wegen versuchten Totschlags angeklagt und muss sich vor der Großen Strafkammer (Schwurgericht) des Landgerichts Arnsberg verantworten. Der Angeklagte sagt, er habe nur zufällig ein Messer zu Hand gehabt. Sein Mitbewohner aus Guinea sieht das ganz anders und spricht über Todesängste.
Opfer arbeitet in Marsberg als Mechaniker
Dass er einem 38-jährigen Mitbewohner aus Guinea am Tattag die Geldbörse weggenommen hatte, gab der Angeklagte vor Gericht zu. Aber die Sache sei nur „ein Spaß“ gewesen, um den Mann ein bisschen zu ärgern und danach suchen zu lassen.
Nächster Termin
Der Prozess gegen den 30-Jährigen Angeklagten wird am Donnerstag, 9. Mai, am Landgericht in Arnsberg fortgesetzt. Dann sollen noch weitere Zeugen und ein Gutachter gehört werden.
Doch der 38-Jährige aus Guinea, der in Marsberg als Mechaniker arbeitet, fand die Sache überhaupt nicht lustig. Für ihn war das ganz klar Diebstahl. Sein Portemonnaie bekam er schließlich zurück - seinen Mitbewohner schickte er aber mit dem Hinweis aus dem Zimmer, dass er ihn dort künftig nie mehr sehen möchte. Doch der Angeklagte störte sich offenbar nicht daran. Laut Zeugenaussagen soll er an dem Tag noch zweimal dort aufgetaucht sein. Beim ersten Mal soll er direkt an der Tür zurückgedrängt worden sein. Beim nächsten Mal kam er dann, so die Zeugen, mit dem Messer in der Hand erneut zurück.
Mit gezücktem Messer in der erhobenen Hand
Der 38-jährige Mann aus Guinea, dem der Angriff gegolten haben soll, schildert seine Gefühle: „Das war ein großes Messer. Ich hatte Angst, zu sterben.“ Der Angreifer sei mit gezücktem Messer in der erhobenen Hand auf ihn losgegangen. Er habe den Mann in den Arm gegriffen, aber er sei rückwärts immer weiter durchs Zimmer bis zur Wand gedrängt worden.
Klinge bricht an der Wand ab
Schließlich sei es ihm gelungen, das Messer so wegzudrücken, dass es gegen die Zimmerwand prallte. Dabei sei die Klinge abgebrochen. Der Angegriffene erlitt lediglich an einem Finger eine Schnittwunde. Wie es dazu kam, konnte während der gestrigen Verhandlung allerdings nicht genau geklärt werden.
Angeklagter sitzt seit dem Vorfall in U-Haft
Der Angeklagte, der seit dem Vorfall in U-Haft sitzt, stellt den ganzen Ablauf weitaus harmloser dar. Er habe lediglich um eine Zigarette bitten wollen als er erneut zu dem Zimmer ging. Und das Messer hätte er nur deshalb in der Hand gehabt, weil er gerade dabei gewesen sei, ein Hähnchen zuzubereiten. Seine Einschätzung: „Er hat mir vorgeworfen, dass ich ihn töten wollte. Das habe ich aber nicht gewollt. Ich bin ein friedlicher Mensch.“ Außerdem sei er selbst auch durch eine Kopfnuss seines Mitbewohners verletzt worden.
Erheblich alkoholisiert bei der Tat
Doch auch ein 29-jähriger Zeuge, der sich die ganze Zeit über in dem Zimmer aufgehalten hatte, kommt zu der Einschätzung, dass das Messer direkt in den Hals gegangen wäre, wenn es seinem Mitbewohner nicht gelungen wäre, die Hand des Angreifers festzuhalten und die Klinge in die Wand zu lenken.
Laut Anklage soll der Mann am Tattag unter erheblichem Alkoholgenuss gestanden haben. Festgestellt wurde ein Wert von fast, 1,8 Promille.
Inwieweit von einer verminderten Schuldfähigkeit ausgegangen werden kann, soll unter anderem noch Gutachten bewerten, um das es beim nächsten Prozess-Tag geht.
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