Brilon. Das Maria Hilf-Krankenhaus nimmt die Möglichkeit wahr, das Besuchsverbot in Brilon zu lockern. Dafür müssen bestimmte Regeln eingehalten werden.

Das Maria Hilf-Krankenhaus nimmt die Möglichkeit wahr, bereits ab Montag, 11. Mai, das Besuchsverbot zu lockern. Dafür gelten bestimmte Regelungen.

Auch interessant

Im Ticker berichtet die Westfalenpost im Altkreis Brilon täglich über Neuigkeiten zum Coronavirus im östlichen HSK.
Von Jürgen Hendrichs, Jana Naima Schopper, Thomas Winterberg, Jutta Klute, Kevin Kretzler, Annette Dülme, Stefanie Bald, Laura Marie Dicke und Boris Schopper

Jeder Patient kann pro Tag für maximal eine Stunde einen Besucher empfangen. Die Besuche sind nur zwischen 10 und 12 Uhr sowie zwischen 15 und 19.30 Uhr möglich. Jeder Besucher hat eine Mund-Nasenbedeckung mitzubringen, die vor dem Betreten des Krankenhauses anzulegen ist.

Besucher werden in Brilon befragt

Auch interessant

Zudem wird jeder Besucher einem Kurz-Screening unterzogen. Dabei wird nach möglichen Kontakten zu Covid 19-positiv Personen innerhalb der vergangenen zwei Wochen gefragt sowie zu den typischen Symptomen.

Zudem muss jeder Besucher einen Datenerhebungsbogen ausfüllen, der auf der Station verbleibt. Ausnahmen, das betont die Krankenhausleitung, seien nur in speziellen Fällen nach Rücksprache und Genehmigung des behandelnden Arztes möglich.

Friseursalon im Krankenhaus geöffnet

Auch interessant

Der Friseursalon im Krankenhaus hat bereits wieder seinen Geschäftsbetrieb aufgenommen, mit dem Betreiber der Cafeteria laufen derzeit Gespräche über die Wiederöffnung und die Einhaltung der damit verbundenen Abstandsregeln.

Die aus Schutzgründen eingerichtete und entsprechend markierte Wegeführung innerhalb und außerhalb des Hauses bleibt beibehalten, damit etwaige Covid 19-Patienten nicht mit anderen Erkrankten in Kontakt kommen.

Auch interessant

„Wir gehen langsam und mit Bedacht unter strikter Beachtung der Vorgaben der Bundes- und Landesregierung und der bestehenden Erlasslage schrittweise zum normalen Tagesgeschäft über,“ so die Krankenhausleitung zur WP. Das gelte auch für die Wiederaufnahme der vorübergehend zurückgestellten planbaren Operationen und Eingriffe nach ärztlicher Priorisierung.