Brilon/Olsberg/Winterberg. Die Städte im HSK haben sich darauf geeinigt, die Rathäuser unter Einschränkungen zu öffnen. So sieht es in Brilon, Olsberg und Winterberg aus.

Nachdem seitens der Bundes- und Landesregierung erste Maßnahmen der Lockerung im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie beschlossen worden sind, haben sich die Bürgermeister im Hochsauerlandkreis darauf verständigt, dass auch die Rathäuser ab dem heutigen Montag für den Publikumsverkehr wieder geöffnet werden, soweit möglich mit vorheriger Terminabsprache per Telefon oder Mail.

Möglichst per Telefon oder per Mail

In Brilon gilt: Persönliche Vorsprachen sind innerhalb der gewohnten Zeiten auch ohne vorherige Absprache wieder möglich. Um den Schutz der Bediensteten und Besucher zu gewährleisten, wurden verschiedene Vorkehrungen getroffen. Bei einem Besuch sind die bisher auch schon vorhandenen Möglichkeiten zur Händedesinfektion in den Eingangsbereichen zu nutzen. Zudem ist eine Anmeldung im Foyer des Rathauses bzw. am Informationsschalter des Amtshauses erforderlich.

Bis zum Aufruf müssen Besucher sich in den dortigen Wartebereichen aufhalten; das direkte Aufsuchen der Flure und Büros ist nicht gestattet. Selbstverständlich gelten zudem durchweg die allgemein bekannten Hygiene- und Abstandsregeln (1,50 m). Ein Mund-Nasen-Schutz ist vorgeschrieben und kann bei Bedarf bei der Anmeldung ausgehändigt werden. Ohne eine besondere Notwendigkeit sind Vorsprachen nur als Einzelvorsprachen erlaubt.

Auch interessant

Der Hintereingang des Rathauses bleibt weiterhin geschlossen. Eingeschränkte Personen, die auf einen barrierefreien Zugang angewiesen sind, werden gebeten, die Klingel an der hinteren Eingangstür des Rathauses zu benutzen. Auch wenn die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Stadtverwaltung wieder persönlich zur Verfügung stehen wird darum gebeten, weiterhin vorrangig zunächst per Telefon oder E-Mail den Kontakt zu suchen. In den publikumsintensiven Arbeitsbereichen (insb. Einwohnermeldeamt, Standesamt, Sozialamt, Jobcenter und Ordnungsamt) wird dringend empfohlen, vor einem Besuch eine telefonische Terminvereinbarung vorzunehmen.

Insbesondere können viele Anliegen über das Dienstleistungsportal der Stadt Brilon elektronisch abgewickelt werden. Es ist abrufbar über die Homepage der Stadt Brilon (www.brilon.de), auf der auch die allgemeinen sowie die für einige Abteilungen speziell geltenden Öffnungszeiten dargestellt sind.

Auch interessant

In Winterberg gilt: Trotz Wiedereröffnung wird aber weiterhin dringend darum gebeten, Anliegen – soweit möglich– schriftlich, digital oder telefonisch zu erledigen. Mit dem Serviceportal der Stadt Winterbergunter www.rathaus-winterberg.de oder unter https://portal.citkomm.de/winterberg/haben die Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit, online möglichst viele Dienstleistungen von zu Hause aus abrufen und erledigen zu können. Durch die Integration einer ePayment-Schnittstelle können kostenpflichtige Dienstleistungen mit einer Zahlungsfunktion angeboten werden.

Auch interessant

Elektronisch beantragen

So ist es beispielsweise möglich, Urkunden aus dem Geburten-, Ehe-,Lebenspartnerschafts- und Sterberegister zu beantragen und die Gebühren – dank Bezahlfunktion– per GiroPay und PayDirekt zu entrichten. Auch kann die Abfuhr von Sperrmüll oder Elektroschrott elektronisch beantragt und bezahlt werden. Die sogenannte Wohnungsgeberbestätigung kann elektronisch an die Meldebehörde übermittelt werden oder es besteht die Möglichkeit der Gewerbeab-, Gewerbeum- und Gewerbeanmeldung.

Auch interessant

Mund-Nasen-Schutz bei der Trauung

Die Öffnung des Rathauses, des Bürgerservices und der DB-Ticketagentur im Bürgerbahnhof zu den normalen Öffnungszeiten kann nur unter Einhaltung der auch weiterhin geltenden Abstands- und Hygieneregeln erfolgen. Die Wartehalle im Bürgerbahnhof bleibt für Aufenthalte von Bus- und Zugfahrgästen bis auf weiteres geschlossen. Alle Besucher sind verpflichtet, im Rathaus oder Bürgerbahnhof einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen.

Bitte nur einzeln

Persönliches Vorsprechen ist nur einzeln gestattet, Ausnahmen gelten bei der Anmeldung einer Eheschließung oder wenn Dolmetscher benötigt werden. Dann ist eine zweite Person erlaubt. Alle Besucher des Rathauses müssen sich im Eingangsbereich anmelden.

Auch interessant

Der Personenkreis bei Trauungen ist vorerst auf 14 Personen (inklusive Brautpaar) begrenzt. Um die Abstandsregelungen einhalten zu können, finden Trauungen im Ratssaal statt. Alle Personen (Ausnahme Brautpaar und Standesbeamter) müssen eine Mund- und Nasen-Bedeckung tragen.

In Olsberg gilt: Mit Anpassung der Corona-Schutzverordnung in NRW wird auch die Stadt Olsberg ab heute einige Bereiche des Rathauses für den Besucherverkehr öffnen. Konkret öffnet der Bürgerservice zu den gewohnten Zeiten für persönliche Besuche. Damit sollen Bürger/innen die Möglichkeit erhalten, einige Angelegenheiten regeln zu können, für die unbedingt eine persönliche Vorsprachenötig ist (Personalausweise, oder Um- und Anmeldungen).

Viele weiteren Dienstleistungen des Bürgerservice können vorzugsweise telefonisch, schriftlich oder online geregelt werden. Bei Fragen: 02962/982-234. Die Stadt verweist auf ihren Online-Bürgerservice „Mein Olsberg“ unter www.olsberg.de. Wichtig: Bürgerservice und andere Bereiche des Rathauses dürfen nur mit Mund-Nasen-Schutz betreten werden. Vorher gilt: Hände desinfizieren!

Abstand halten

Im Bürgerservice erfolgt der Zugang – wie auch schon bisher – über eine Ampel-Regelung. Sollte es vor dem Bürgerservice zu Wartezeiten kommen, müssen die bekannten Abstandsregelungen eingehalten werden. Die Foto-Box im Foyer des Bürgerservice steht bis auf Weiteres nicht zur Verfügung. Auch der Bereich Soziales im Rathaus ermöglicht ab heute wieder persönliche Besuche in Angelegenheiten, die nicht telefonisch oder online geregelt werden können. Zutritt über den Nebeneingang, der sich rechts vom weiter geschlossenen Haupteingang des Rathauses befindet (Klingel benutzen!) Für die weiteren Dienstleistungen der Olsberger Stadtverwaltung gilt: Das Team des Rathauses steht per Telefon oder per Mail bereit.